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Bildungspaket der Bundesregierung: Leistungen für Bildung und Teilhabe

 
 
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Mit dem Bildungspaket eröffnet die Bundesregierung seit 1. Januar rund 2,5 Millionen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Geringverdienerfamilien neue Chancen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden so genannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gewährt. Neben Schulmaterial und Mittagsverpflegung gehört hierzu u. a. auch die Teilnahme an Schulausflügen, Kursen der Musikschulen oder der Sportvereine.  

 

Wer hat Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?

 

  • Empfänger von SGB II-Leistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
  • Empfänger von SGB XII-Leistungen (Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • Wohngeldempfänger (mit Wohngeldbescheid)
  • Empfänger von Kinderzuschlag (nach dem Bundeskindergeldgesetz)

 

 

Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?

  

Art der Leistung Für wen?

eintägige Schul- und Kitaausflüge

Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren

mehrtägige Schul- und Kitaausflüge

Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren

den persönlichen Schulbedarf
(insgesamt 100 Euro jährlich)

Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren

Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtung
(Eigenanteil je Essen 1 Euro)

Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren

Lernförderung

Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren

Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
(10 Euro monatlich z. B. für Sportverein oder Musikschule)

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule

Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren
(wenn die Kosten nicht von anderer Stelle übernommen werden)

     

                

Was ist zu tun, wenn Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen möchten?

 

Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag zu stellen. Lediglich der persönliche Schulbedarf muss bei laufendem Bezug von SGB II- oder SGB XII-Leistungen nicht gesondert beantragt werden.

 

              

Ansprechpartner zur Beantragung der Leistungen

 

Empfänger von  SGB XII-Leistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag beantragen die Leistungen beim Sozialamt im Rathaus auf dem Morlaixplatz, Zimmer 34 bis 39.

 

Kontakt

 

Bezieher von SGB II-Leistungen wenden sich an das Jobcenter der StädteRegion Aachen, Geschäftsstelle Würselen.

 

 

Formular zur Beantragung

 

Zur Beantragung von Leistungen für Bildung und Teilhabe bei der Stadt Würselen stehen Formulare zur Verfügung.

 

Hinweis: Die Formulare können am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden, jedoch nicht abgespeichert werden. Alternativ können die Formulare ausgedruckt und von Hand ausgefüllt werden.

 

>Eintägige und mehrtägige Klassenfahrten (pdf: 694 KB)

>Lernförderung (357 KB)

>Mittagsverpflegung (329 KB)

>Schülerbeförderung (323 KB)

>Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (339 KB)

>Antrag Weiterbewilligung (329 KB)

 

 

Weitere Informationen

 

Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden häufig gestellte Fragen beantwortet:

 

Bildungspaket FAQ 

 

Über die Startseite sind außerdem viele weitere Informationen zu finden:

www.bildungspaket.bmas.de