Gewerbewesen
Gaststättenwesen, Konzessionen, Marktwesen einschl. Kirmes und Volksfeste, Preisangabenverordnung, Spielhallen, Videotheken
Für Veranstaltungen, im Rahmen derer Getränke bzw. Speisen ausgegeben werden, ist die Erteilung einer vorübergehenden Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz notwendig und zwar unabhängig davon, ob der Ausschank auf eigene Rechnung oder durch einen Gewerbetreibenden erfolgt sowie unabhängig davon, ob hierdurch Gewinn erzielt werden soll oder nicht. Zur Beantragung kann das hier zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden.
>Antrag auf Gestattung nach § 12 GastG - vorübergehendes Gaststättengewerbe (pdf: 63 KB)
Gewerbean-, -ab-, -ummeldungen, -auskünfte, -zentralregister, Reisegewerbekarten
Zum Zweck der Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung eines Gewerbes stehen die notwendigen Vordrucke hier für Sie zum Download bereit. Sie können die Vordrucke ausfüllen und zu Ihrem Termin im Ordnungsamt, Bereich Gewerbewesen, mitnehmen. Bitte beachten Sie, dass die Anzeige Ihres Gewerbes noch nicht zum Beginn des Gewerbebetriebs berechtigt, sofern eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist.
>Anmeldung eines Gewerbes nach § 14 GewO oder § 55 c GewO (pdf: 28 KB)
>Ummeldung eines Gewerbes nach § 14 GewO oder § 55 c GewO (pdf: 27,8 KB)
>Abmeldung eines Gewerbes nach § 14 GewO oder § 55 c GewO (pdf: 26,5 KB)
Gewerbesteuer
Für die Festsetzung der Gewerbesteuer ist nicht das Gewerbeamt, sondern das Steueramt zuständig. Bei Fragen zur Gewerbesteuer nutzen Sie die hier verlinkten Informationsseiten des Steueramtes.
>Informationen zur Gewerbesteuer...
Jagdscheine, Fischereischeine
Termine im städtischen Veranstaltungskalender
Sie möchten Ihre Veranstaltung in Würselen bekannt machen? Nutzen Sie den kostenlosen Veranstaltungskalender der Stadt Würselen. Sämtliche Termine werden täglich auf den Internetseiten der Stadt Würselen aktualisiert und jeweils in das quartalsweise erscheinende Stadtmagazin "Os Wöschele" übernommen. Veröffentlicht werden Termine von Vereinen, Organisationen und Firmen bzw. Betrieben, sofern diese die gesamte Bevölkerung ansprechen und nicht ausschließlich auf Gewinn abzielen. Über die Veröffentlichung entscheidet die Pressestelle; ein Anspruch besteht nicht.
