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Informationen zur Dichtheitsprüfung von Kanalhausanschlüssen

 

 

Allgemeines zur Dichtheitsprüfung

 

Mit den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2010 wurde allen Grundstückseigentümern in dem Gebiet der Stadt Würselen ein Informations-Flyer über Kanalhausanschlüsse zugestellt, den Sie hier einsehen können:

 

>Informations-Flyer Kanalhausanschlüsse (pdf: 328 KB).

 

In dem Flyer sind bereits erste Informationen über die Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitungen enthalten, die an dieser Stelle noch weiter ausgeführt werden.

 

Darüber hinaus bietet das Kommunale Netzwerk Grundstücksentwässerung (KomNetGEW) unter Federführung des gemeinnützigen IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur in Gelsenkirchenden - den Mitgliedskommunen zur Erleichterung der Bürgerinformation zum Thema Dichtheitsprüfung auf die jeweilige Kommune angepasste Informationsmaterialien an:

 

>KomNetGEW (Weiterleitung)

 

Aktueller Hinweis (Januar 2012): Aufgrund der aktuellen Diskussionen im Landtag NRW zum Thema Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen hat die Stadt Würselen im Sinne der betroffenen Grundstückseigentümer entschieden, bis zur Verabschiedung einer gesetzlichen Neuregelung keine weiteren Dichtheitsnachweise einzufordern.

 

Alle Grundstückseigentümer, die bereits eine Prüfung vorgenommen haben, werden gebeten, die Unterlagen möglichst zeitnah bei der Stadt Würselen einzureichen. Die Ergebnisse werden selbstverständlich weiter ausgewertet, bzw. auf Vollständigkeit überprüft. Im Falle einer Sanierungsnotwendigkeit erfolgt bis zur o.a. Neuregelung nur eine Sanierungsempfehlung seitens der Stadt Würselen (nur bei gravierenden Schäden die beispielsweise die Standsicherheit der Leitung gefährden); von einer Sanierungsverpflichtung wird derzeit abgesehen.

 

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der Stadtentwässerung gerne zur Verfügung.
 

 

Rechtliches

 

Gemäß § 61 a Landeswassergesetz NRW (LWG) sind private Abwasseranlagen so anzuordnen, herzustellen und instand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können. Abwasserleitungen müssen geschlossen, dicht und soweit erforderlich zum Reinigen eingerichtet sein. Neu ist, dass die Dichtheitsprüfung durch den Grundstückseigentümer in einer bestimmten Frist erbracht werden muss und über das Ergebnis der Prüfung ein entsprechender Nachweis vorzuhalten ist. Stellt sich im Ergebnis der Untersuchung heraus, dass die Leitungen nicht dicht sind, muss eine Sanierung durch ein Fachunternehmen erfolgen.

 

Die Dichtheitsprüfung darf nur von sachkundigen Dichtheitsprüfern durchgeführt werden. Entsprechende Listen mit zugelassenen sachkundigen Dichtheitsprüfern finden Sie hier:

 

>Auflistung Dichtheitsprüfer (pdf: 16 KB)

 

Grundsätzlich sind neu errichtete Abwasserleitungen unmittelbar nach Errichtung sowie bereits bestehende Abwasserleitungen bis zum 31.12.2015 zu überprüfen. Abweichende Fristen, sowohl in Form einer Verkürzung, als auch einer Verlängerung der Frist, sind möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen werden abweichende Fristen mithin sogar vom Gesetzgeber gefordert. Die Festsetzung der Fristen wird durch den Erlass entsprechender Satzungen geregelt. Die Stadt Würselen hat gemäß § 61 a LWG Gebrauch von der Regelung zur Festsetzung abweichender Fristen durch die Satzungen vom 09.02.2010 gemacht. Hierbei wurden die Dichtheitsprüfungen der privaten Abwasserleitungen zeitlich an die Untersuchung des öffentlichen Kanalnetzes angeglichen. Die Fristfestlegung reicht dabei bis ins Jahr 2024 (siehe gesetzl. Grundlagen).

 

 

Verfahren

 

Für ein strukturiertes Vorgehen wurde das gesamte Stadtgebiet analog der Selbstüberwachung des öffentlichen Kanalnetzes in 15 Gebiete eingeteilt, wobei die Überprüfung ab 2010 mit jährlich einem Teilgebiet erfolgen soll (Prüfung letztes Teilgebiet => 2024).

 

>Einteilung des Stadtgebiets (pdf: 1,35 MB)

 

Hiervon sind jedoch vom Gesetzgeber geforderte Ausnahmen zu machen. So wird beispielsweise für Grundstücke in Wasserschutzgebieten eine Fristverkürzung gefordert. Für Bereiche, wo konkrete Maßnahmen im öffentlichen Bereich anstehen, erfolgt analog hierzu auch eine Anpassung der Frist für den privaten Bereich.

Die betroffenen Grundstückseigentümer werden durch die Stadt Würselen jeweils zum Jahresbeginn gesondert informiert.

Die Zuordnung der Straßen zu den Untersuchungsgebieten finden Sie hier:

 

>Zuordnung der Straßen (pdf: 32 KB).

 

 

Ansprechpartner

 

Das Team Stadtentwässerung hilft Ihnen bei Fragen rund um das Thema Dichtheitsprüfung gerne weiter:

 

>Kontakt

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

 

 

Links

 

Neben den vorgenannten Informationen finden Sie unter folgenden Links weiteres Wissenwertes:

 

>wuerselen.buergerinfo-abwasser.de

>www.grundstuecksentwaesserung.org/ge_online/

>www.jot-foer-koelle.de

>http://www.rbk-direkt.de/Pilotprojekt.aspx

 

 

Häufig gestellte Fragen

 

Was ist der Sinn der Dichtheitsprüfung?

 

Private Abwasserleitungen - die Schmutzwasser führen - müssen dicht sein, weil insbesondere der Grundwasser-, Trinkwasser- und Bodenschutz dieses erfordert. Trinkwasser wird dabei nicht nur aus Grundwasser, sondern auch aus so genannten Uferfiltrat der Flüsse aufbereitet. Das öffentliche Kanalnetz und die öffentlichen Kläranlagen dienen deshalb dazu, dass Schmutzwasser zu reinigen und damit die Flüsse und Bäche sowie den gesamten Wasserkreislauf (einschließlich der Trinkwasserversorgung) zu schützen. Schmutzwasser, welches etwa im Vorgarten aus undichten Leitungen in den Untergrund versickert, dient nicht dem Umwelt-, Trinkwasser- und Bodenschutz. Historisch hat sich die öffentliche (kommunale) Abwasserreinigung gerade deshalb bis zum heutigen Stand entwickelt, um gesundes Trinkwasser zu gewährleisten und um Seuchen zu verhindern und hygienisch einwandfreie Zustände in den Städten und Gemeinden sicherzustellen. Auch deshalb gibt es heute den Straftatbestand der „Gewässerverunreinigung“ (§ 324 Strafgesetzbuch), der unter anderem auch die Verschmutzung von Grundwasser durch Schmutzwasser umfasst.

 

 

Wer berät Eigentümer unabhängig?

 

Hauseigentümer erhalten von der Stadtentwässerung Würselen eine allgemeine, unabhängige Beratung. Die ist ratsam, denn nicht selten gibt es unseriöse Firmenangebote zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen.

 

 

Wer hilft im Sanierungsfall?

 

Undichte Hausanschlüsse müssen saniert werden.

- Allgemeine Beratung erhalten Hauseigentümer vor der Sanierung bei der Stadtentwässerung Würselen, Tel.: 02405 / 67-444

- Individuelle Beratung konkret für die Grundstücksanlage bieten Zertifizierte Berater der Grundstücksentwässerung

- Eventuell übernimmt die Gebäudeversicherung etwaige Sanierungskosten - wenn dies vertraglich vereinbart wurde

 

 

Was kostet die Dichtheitsprüfung und Sanierung?

 

Die Kosten der Dichtheitsprüfung sowie die evtl. erforderlichen Sanierungskosten sind sehr stark von der jeweiligen Situation auf Ihrem Grundstück abhängig:

- Umfang des Schadens

- Länge und Zugänglichkeit der Leitungen

- Anzahl der Abzweigungen und Reinigungsöffnungen

- Güte der wiederherzustellenden Oberflächenbefestigung

 

In jedem Fall ist es ratsam, sich für die Investitionsentscheidung Zeit zu nehmen, mehrere Angebote einzuholen und bei Unsicherheiten die städtischen Entwässerungsexperten zu befragen.

 

 

Was sind Grundleitungen und Anschlusskanäle?

 

Kanalanschluss

 

In Würselen liegt die Grenze zwischen privater und öffentlicher Abwasseranlage an der Einmündung des Grundstücksanschlusses an den Hauptkanal.

 

 

Darf die Hausdrainage an die Kanalisation angeschlossen werden?

 

Das in den Drainagen gesammelte und abgeleitete Wasser darf gemäß § 7 Absatz 2 Nr. 11 der Entwässerungssatzung der Stadt Würselen nicht in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden. Ausnahmegenehmigungen sind gemäß § 7 Absatz 7 der Satzung bei der Stadt Würselen zu beantragen.

 

 

Welche Pflichten hat der Grundstückseigentümer in NRW?

 

Seit Anfang 2008 ist in Nordrhein-Westfalen das neue Landeswassergesetz (LWG NRW) in Kraft. § 61a dieses Gesetzes verpflichtet alle Grundstückseigentümer eine Dichtheitsprüfung der privaten Schmutz- oder Mischwasser führenden Anlagen durchzuführen und zu dokumentieren. Grundsätzlich ist die Prüfung bis zu dem in den Satzungen der Stadt Würselen festgelegten Stichtagen durchzuführen. Der Grundstückseigentümer ist verantwortlich für die gesamte private Entwässerungsanlage. Das sind alle erdverlegten Abwasserleitungen auf dem Grundstück und darüber hinaus auch der Anschlusskanal von der öffentlichen Kanalisation bis zur Grundstücksgrenze.

 

 

Wie unterstützen die Kommunen ihre Bürger?

 

Die Kommunen haben gemäß § 61a Landeswassergesetz NRW die Pflicht die Grundstückseigentümer über die Dichtheitsprüfung zu unterrichten und sie zu beraten. Wenden Sie sich daher mit Fragen direkt an die Ihre Stadtentwässerung ( Hotline : 02405 / 67444 )

 

 

Welche Satzungen gelten für die Grundstücksentwässerung?

 

Die Kommunen haben die Möglichkeit in Satzungen, die von den Gemeinderäten beschlossen werden, Regelungen zur Entwässerung vorzugeben. Die Entwässerungssatzung sowie die Satzungen zur Dichtheitsprüfung finden sie unter auf dieser Seite unter "gesetzliche Grundlagen".

 

 

Was kostet ein Neuanschluss?

 

Die Kosten für einen Neuanschluss hängen stark von der Länge und Lage sowie sonstigen örtlichen Gegebenheiten ab. Die Ausführung erfolgt durch den Jahresunternehmer der Stadt Würselen. Dessen Preise für einzelne Leistungen wurden in öffentlicher Ausschreibung als Günstigste ermittelt. Bei der Abrechnung wird ausschließlich der tatsächlich entstandene Bauaufwand in Rechnung gestellt.

 

 

Bis wann muss die Dichtheit geprüft werden?

 

Die generelle Frist für alle privaten Abwasserkanäle ist der 31.12.2015. Abweichend davon hat die Stadt Würselen in ihren Satzungen grundstücksbezogene Fristen festlegen. Da die Stadt Würselen das Ergebnis der Dichtheitsprüfung einfordert, ist unbedingt darauf zu achten, dass Ihnen nach Abschluss der Prüfung eine ausreichende Dokumentation ausgehändigt wird, die im Auftragsumfang des sachkundigen Dichtheitsprüfers enthalten sein muss. Bei einer Kamerainspektion sind dies die Dokumentation der Videobefahrung und die Einzelschäden und Besonderheiten in einzelnen Leitungsabschnitten. Das Ergebnis einer Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft muss in einem Prüfprotokoll mit allen wesentlichen Prüfparametern dargestellt sein. In jedem Fall sollte ein aktueller Lageplan der Abwasseranlagen mit Kennzeichnung der untersuchten Leitungsabschnitte erstellt werden.

 

 

Wer kann die Dichtheitsprüfung durchführen?

 

Der Gesetzgeber fordert zum Schutz der Verbraucher, dass nur Sachkundige die Prüfung durchführen dürfen. Eine Liste von Sachkundigen Personen ist auf der Internetseite des Ministeriums LANUV veröffentlicht (hier). Achten Sie bei der Beauftragung darauf, dass der Sachkundige auf der Landesliste des LANUV aufgeführt ist, denn die Kommunen dürfen nur noch Nachweise von diesen Sachkundigen anerkennen.

 

 

Bin ich für die Anschlussleitung im öffentlichen Straßenraum zuständig?

 

Ob die Leitung im öffentlichen Straßenraum in die Zuständigkeit der Stadt Würselen oder des Grundstückseigentümers fällt ist in der kommunalen Satzung festgelegt. In der Stadt Würselen liegt die Grenze zwischen der öffentlichen und der privaten Entwässerung am Anschluss am öffentlichen Kanal. Der Grundstückseigentümer muss also auch diesen Leitungsabschnitt überprüfen und ggf. sanieren lassen.

 

 

Gibt es Fördermittel für Prüfung und Sanierung?

 

Für die Dichtheitsprüfung gibt es zur Zeit keine finanzielle Förderung.