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Schulen und Offene Ganztagsschulen (OGS)

 

 

Allgemeine Schulangelegenheiten, Beratung von Schülern, Eltern und Lehrkräften in schulischen Angelegenheiten

 

Bei allgemeinen Fragen zu Schulangelegenheiten steht das Schulverwaltungsamt der Stadt Würselen zur Verfügung. Hier werden u. a. Ihre Fragen rund um Anmeldung und Einschulung beantwortet; vorab können Sie sich aber auch auf den städtischen Internetseiten informieren.

 

>Informationen zur Einschulung für das Schuljahr 2012/2013

>Schulen und Offene Ganztagsschulen (OGS) in Würselen

>Kontakt

 

 

Schülerbeförderung, Fahrausweise für Schüler

 

>Kontakt

 

 

Offene Ganztagsschule (OGS): Anmeldung, Elternbeiträge und Betriebskosten

 

Allen Grundschulen im Stadtgebiet Würselen ist jeweils eine Offene Ganztagsschule (OGS) angeschlossen. Die Anmeldung zur Offenen Ganztagsschule erfolgt ausschließlich über die jeweilige Schulleitung. Auf den städtischen Internetseiten finden Sie umfangreiche Informationen rund um die OGS:

 

>Würselen - Stadt der Kinder: Offene Ganztagsschule in Würselen

>Kontakt: Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule

>Kontakt: Betriebskosten Offene Ganztagsschule 

 

 

Notebook-Projekt LEMMON ("Lernen mit modernen Medien online")

 

>Informationen zum Notebook-Projekt LEMMON

>Kontakt


 

 


 

 

 

Informationen zur Einschulung für das Schuljahr 2012/2013

 

 

Nach § 35 Schulgesetz NRW werden alle Kinder des Geburtszeitraumes 02.10.2005 – 30.09.2006 schulpflichtig und sind für das am 1 .August beginnende Schuljahr 2012/2013 in der Grundschule anzumelden.

 

>Anmeldeformular für die Grundschule in Würselen (pdf: 11 KB)

 

Gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW in Verbindung mit der Verordnung über den Bildungsgang i.d. Grundschule, § 1 Abs. 2 der AO-GS, hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart (Gemeinschaftsschule oder Bekenntnisschule) im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität, soweit der Schulträger keinen Schuleinzugsbereich gebildet hat. Nach den rechtlichen Regelungen des Schulgesetzes in Verbindung mit der AO-GS können Sie Ihr schulpflichtiges Kind bei einer gewünschten Grundschule anmelden

 

Zur Information der Eltern wird insbesondere auf Folgendes aufmerksam gemacht: Aufgrund der Schulgesetzgebung in NRW gliedert sich die Grundschule dem weltanschaulichen Charakter entsprechend in drei Schularten. Diese drei Schularten unterteilen sich in Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen und Weltanschauungsschulen. In § 26 Schulgesetz NRW wird das Wesen der Gemeinschafts- bzw. der Bekenntnisschulen wie folgt dargestellt:

 

§ 26, Abs. 2 Schulgesetz NRW - Gemeinschaftsschulen -

In Gemeinschaftsschulen werden die Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.

 

§ 26, Abs. 3 Schulgesetz NRW - Bekenntnisschulen -

In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen. Zum evangelischen Bekenntnis im Sinne dieser Vorschrift gehören auch die bekenntnisverwandten Gemeinschaften.

 

Die Stadt Würselen verfügt über folgende Gemeinschaftsschulen und Kath. Bekenntnisschulen:

 

Gemeinschaftsgrundschulen:

 

  • Gemeinschaftsgrundschule Würselen-Mitte, Friedrichstr. 4
  • Wurmtalschule – Gem. Grundschulverbund Würselen Morsbach/Scherberg, Standort: Birkenstr. 51
  • Wurmtalschule – Gem. Grundschulverbund Würselen Morsbach/Scherberg, Standort: Kaisersruher Str. 1
  • Gemeinschaftsgrundschule Würselen-Bardenberg, An Wilhelmstein 7
  • Gemeinschaftsgrundschule Würselen-Linden-Neusen, Lindener Str. 157

 

Bekenntnisschulen:

 

  • Sebastianusschule, Katholische Grundschule Würselen, Bahnhofstr. 8
  • Katholische Grundschule Würselen-Broichweiden, Schulstr. 10-12

 

Über die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler entscheidet die Schulleitung innerhalb des vom Schulträger festgelegten Rahmens, insbesondere über die Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang. Für die Aufnahme in Bekenntnisschulen wird auf die besonderen Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (VvzAO-GS) verwiesen. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule, zieht die Schulleitung unter Berücksichtigung von Härtefällen die nachfolgenden Kriterien, die keiner Rangfolge unterliegen, zur Aufnahmeentscheidung heran:

 

  • Geschwisterkinder
  • Schulwege
  • Besuch eines Kindergartens i. d. Nähe der Schule
  • ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen
  • ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache.

 

Kinder, die nach dem o. g. Zeitpunkt das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit); sie werden mit der Anmeldung schulpflichtig. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens (§ 35, Abs. 2 Schulgesetz NRW).

 

Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören (§ 35, Abs. 3 Schulgesetz NRW).

 

Anfang September 2011 werden die Eltern der zukünftigen Schulneulinge schriftlich über das Anmeldeverfahren informiert und aufgefordert, ihre Kinder mit einem dort beigefügtenAnmeldebogen bei der Stadt Würselen, Abt. Schulverwaltung, Zimmer 26, Morlaixplatz 1, 52146 Würselen bis spätestens 11. Oktober 2011 anzumelden.

 

Bei fehlender Anmeldung wird das Kind einer Schule zugewiesen, die noch über freie Plätze verfügt.

 

Eine Übersicht über die Info-Abende und die Tage der Offenen Tür der Würselener Grundschulen stehen hier zum Download bereit:

 

>Informationsabende und "Tage der Offenen Tür" der Würselener Grundschulen (pdf: 12 KB)

 

Im Anschluss an die Anmeldung lädt die ausgewählte Schule zu einem Aufnahmegespräch ein, zu dem die Geburtsurkunde des Kindes oder das Stammbuch der Familie vorzulegen ist.

Die Termine zur schulärztlichen Untersuchung der Schulanfänger 2012 werden seitens der Grundschule mitgeteilt oder liegen der Einladung zum Aufnahmegespräch bei.

 

Anmeldungen für die „Offene Ganztagsschule“ oder die Betreuung von „8-13 Uhr“ werden durch die Schulleitungen im Rahmen der Aufnahmegespräche entgegengenommen.

 

Nähere Auskünfte hierzu erteilen die Schulleitungen der Schulen oder die Schulverwaltung der Stadt Würselen, Morlaixplatz 1, Telefon 67-435.

 

Würselen, den 25. Juli 2011

 

Arno Nelles
Bürgermeister

 

(Ende der amtlichen Bekanntmachung, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 10/2011 der Stadt Würselen am 26. August 2011)