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Headergrafik mit Bildern der Stadt Würselen
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Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Würselen

 

 

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Silke Tamm-Kanj

 

Gleichstellungsbeauftragte

der Stadt Würselen

 

Gleichstellungsstelle
Rathaus Morlaixplatz 1, 52146 Würselen
Telefon (02405) 67-217
Fax (02405) 49939-217
eMail silke.tamm-kanj@wuerselen.de                      

 

 

  

Publikumszeiten

 

montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und donnerstags von 14 Uhr bis 17.30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung 


  

Aufgaben

 

Die Stadt Würselen war 1987 - lange vor der gesetzlichen Regelung in der Gemeindeordnung NRW - die erste Kommune im Kreis Aachen, die eine Gleichstellungsstelle einrichtete.

 

Die Gleichstellungsstelle ist eine Einrichtung der Stadtverwaltung Würselen und direkt dem Bürgermeister unterstellt. Sie setzt sich auf kommunaler Ebene dafür ein, dass die in vielen Lebensbereichen noch bestehende Benachteiligung von Frauen abgebaut wird. Die Aufgaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ergeben sich zum einen aus dem Landesgleichstellungsgesetz NRW - interne Aufgaben - und zum anderen aus § 5 Absatz 3 GO NW - externe Aufgaben.

 

 Die Gleichstellungsstelle Würselen

  • bringt Interessen von Frauen in Verwaltung und Rat ein
  • gibt Stellungnahmen zu gleichstellungsrelevanten Beschlüssen ab
  • wirkt beim Personalentwicklungsprozess mit und nimmt auf Personalmaßnahmen Einfluss
  • wirkt mit bei der Aufstellung und Änderung des Frauenförderplanes sowie der Erstellung des Berichts über die Umsetzung des Frauenförderplans
  • leitet den Fachbereich "Berufs- und Lebensplanung von Mädchen und jungen Frauen" der Regionalstelle Frau und Beruf Stadt Würselen - Kreis Aachen - Stadt Aachen
  • entwickelt Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen in Würselen
  • bildet mit Institutionen, Gruppen und Initiativen Netzwerke, um gemeinsam die Situation von Frauen und Mädchen in der Stadt zu verbessern
  • organisiert und führt Veranstaltungen und Seminare zu frauenrelevanten Themen durch
  • erarbeitet Informationsmaterial.

 

 

Weitere Informationen

 

Girls' Day und Boys' Day

 

Die Gleichstellungsstelle der Stadt Würselen beteiligt sich jedes Jahr am bundesweiten Girls' Day und seit dem Jahr 2011 auch am Boys' Day. Dieser Tag wird von zahlreichen Mädchen und Jungen genutzt, eher "geschlechtsuntypische" Berufe kennen zu lernen.

 

>Girls'Day und Boys'Day bei der Stadt Würselen

 

>Fotos und Bericht 2011

 

>Fotos und Bericht 2012

  

 

Verhütungsmittelfonds

 

Die Gleichstellungsstellen der StädteRegion Aachen haben für Frauen und Männer ab dem 20. Lebensjahr, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, einen so genannten Verhütungsmittelfonds eingerichtet, der als freiwillige Leistung der StädteRegion bzw. der regionsangehörigen Kommunen die Finanzierung von Verhütungsmitteln unterstützt. Weitere Informationen können dem mehrsprachigen Flyer entnommen werden:

 

>Flyer Verhütungsmittelfond (pdf: 1.070 KB)

 

 

Gesetzesgrundlagen

 

Grundgesetz, Artikel 3 Absatz 2

"Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

  

Gemeindeordnung NW, § 5 Absatz 3

"Jede Kommune mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist verpflichtet, eine hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen."

  

Landesgleichstellungsgesetz NRW

Das Gesetz enthält umfassende Regelungen für eine gleichberechtigte Teilhabe und berufliche Entwicklung von Frauen im öffentlichen Dienst, die Verpflichtung zur Aufstellung von Frauenförderplänen, Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten.