Aktuelle Coronaschutzverordnung und Bußgeldkatalog
Am 23. März 2020 ist die sog. Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) in Kraft getreten, die das öffentliche Leben aus gegebenem Anlass extrem einschränkt. Die Verordnung wird ständig von der Landesregierung aktualisiert.
Die aktuelle Fassung steht hier zum Download bereit.
Die Behörden sind gehalten, die Bestimmungen dieser Verordnung “energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln” durchzusetzen (§ 14). Weiter heißt es in der Verordnung, dass Verstöße als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt werden. Geldbußen sind auf mindestens 200 Euro festzusetzen.
Die Verordnung und auch der Bußgeldkatalog stehen hier zum Nachlesen bereit:
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)
Hygiene- und Infektionsschutzstandards zur Corona Schutzverordnung
Multilingual information on coronavirus and measures of the State Government
Weitere Verordnungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus stehen im Serviceportal unter dem Stichwort Corona zur Verfügung.