Wahlbekanntmachung: Stichwahl des Bürgermeisters am 27. September
Am 27. September 2020 findet im Rahmen der allgemeinen Kommunalwahlen die Stichwahl des Bürgermeisters statt.
1.
Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.
2.
Die Stadt Würselen ist in 19 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bereits vor der Hauptwahl bis zum 23.08.2020 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk (Stimmbezirk) und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind gekennzeichnet. Fragen zu barrierefreien Wahlräumen werden Ihnen unter der Telefonnummer 02405 67-241 oder per Mail an wahlen@wuerselen.de beantwortet.
3.
Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweispapier sind zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung, auf der gekennzeichnet ist, für welche der Wahlen der Empfänger wahlberechtigt ist, soll bei der Wahl vorgelegt werden.
Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden.
3.1
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, indem er für einen der beiden Kandidaten auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise seine Stimme eindeutig kenntlich macht.
Der Wähler hat für die Stichwahl des Bürgermeisters nur eine Stimme.
3.2
Die Stimmzettel müssen von den Wählern in der Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Wähler, die des Lesens unkundig oder durch körperliche Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, können sich bei der Stimmabgabe einer Hilfsperson bedienen. Diese ist zur Geheimhaltung verpflichtet.
3.3
Fotografieren und Filmen sind im Wahllokal verboten.
4.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk (Stimmbezirk) sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Stören des Wahlgeschäfts und unter Infektionsschutzmaßnahmen möglich ist.
5.
Die Briefwahl ist bei der Stichwahl des Bürgermeisters möglich. Für die Stichwahl wird ein Wahlschein ausgestellt, der in jedem Wahlbezirk der Stadt Würselen gültig ist. Der Wahlschein für die Stichwahl ist weiß.
Wahlberechtigte, die einen Wahlschein für die Stichwahl besitzen, können an der Wahl
- durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt Würselen
oder
- durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Würselen die folgenden Unterlagen beschaffen:
- einen amtlichen weißen Wahlschein
- einen amtlichen grünen Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl
- einen Merkzettel
- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag
- einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, aufgedruckt ist.
Der rote Wahlbriefumschlag mit dem Stimmzettel in dem blauen, verschlossenen Stimmzettelumschlag und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 16:00 Uhr eingeht. Später eingehende Wahlbriefe werden bei der Wahl nicht berücksichtigt. Die Wahlbriefe können auch bei der auf den Umschlägen genannten Stelle abgegeben werden.
6.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt, sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstraße von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch).
Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie in einem Bereich mit einem Abstand von weniger als zwanzig Metern von dem Gebäudeeingang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild, sowie jede Unterschriftensammlung verboten.
Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidungen ist vor Ablauf der Wahlzeit um 18:00 Uhr unzulässig.
Würselen, den 16.09.2020
In Vertretung:
gez.
Till von Hoegen
Erster und Technischer Beigeordneter
der Stadt Würselen