Beanstandung des Ratsbeschlusses zur Abschaffung der Elternbeiträge
(psw/ma) In seiner Sitzung am 06.10.2020 hatte der Stadtrat über die Abschaffung der Elternbeiträge für Angebote der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschule beschlossen (siehe Pressemeldung vom 22.12.2020). Wegen haushaltsrechtlicher Bedenken hatte die Stadtverwaltung den notwendigen Satzungsbeschluss zum 01.01.2021 nicht vorbereitet, was auf Veranlassung der SPD-Fraktion jetzt durch die Kommunalaufsicht geprüft wurde. Im Ergebnis gibt die Bezirksregierung der Verwaltung Recht und Bürgermeister Roger Nießen beanstandet den Ratsbeschluss nach Paragraph 54 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW.
Die Obere Kommunalaufsicht teilt schriftlich mit, dass die Stadt Würselen nicht auf die Erhebung von KiTa- Beiträgen verzichten könne, solange sie nicht durch den Haushaltsplan darlegen kann, dass dieser Verzicht ohne Steuererhöhung gegenfinanziert werden kann.
Bereits in der Sitzungsvorlage der Stadtverwaltung für die Ratssitzung am 06.10.2020 wurde darauf hingewiesen, dass ein Verzicht auf KiTa- Beiträge bei der derzeitigen Haushaltslage nur durch eine Erhöhung von Steuern gegenfinanziert werden kann. Auf Nachfrage teilte Kämmerer Alexander Kaiser in der Sitzung entsprechend mit, dass vor diesem Hintergrund eine Bekanntmachung der Satzung und damit die Umsetzung des Beschlusses erst nach Genehmigung des Haushaltes 2021 möglich sei und damit eine Inkraftsetzung des KiTa- Beitragsverzichtes zum 01.01.2021 allenfalls rückwirkend erfolgen könnte.
„Bis zur Eingabe der SPD- Fraktion bei der Kommunalaufsicht bin ich davon ausgegangen, dass dieses Vorgehen Konsens war und eine abschließende und verbindliche Entscheidung über den KiTa-Beitragsverzicht erst im Rahmen der Haushaltsberatung und -beschlussfassung für das Jahr 2021 erfolgen soll“, so Nießen in einem Schreiben an die Damen und Herren des Rates vom heutigen Tag.
„Vor dem Hintergrund der seitens der SPD-Fraktion jetzt eingeforderten formalen Betrachtung des gefassten Satzungsbeschlusses bleibt mir abweichend davon nunmehr keine andere Möglichkeit, als den getroffenen Satzungsbeschluss zu beanstanden und den Tagesordnungspunkt erneut im Rat zur Beratung zu stellen.“
Die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 12.01.2021 wird daher um einen entsprechenden Tagesordnungspunkt erweitert.