Soforthilfen für Betroffene der Unwetterkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt Soforthilfen für besonders betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe sowie landwirtschaftliche Betriebe nach der Unwetterkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 zur Verfügung.
Die einzelnen Richtlinien und Antragsformulare stehen hier zum Download bereit:
Antrag auf Soforthilfe für betroffene Privatpersonen
Weitere Informationen zur Soforthilfe des Landes unter: www.land.nrw/de/soforthilfe
Die Anträge können bei der Stadt Würselen, Fachdienst 1.1, Morlaixplatz 1, 52146 Würselen, eingereicht werden.
Kontakt
Frau Fritz
Fachdienst 1.1
Telefon: 02405 67-318
E-Mail: barbara.fritz@wuerselen.de