Brunnen am Lindenplatz bei Nacht. Hellerleuchtet durch die Straßenlaternen. Im Hintergrund der Maibaum der Bissener Maigesellschaft.Eine Kappelle im Sonnenlicht, Ein großer Baum und Steine im Vordergrund; Würselen PleyHerbstmorgen im Wurmtal; leichter Nebel zieht in der aufgehenden Sonne über Wiesen und BäumePfarrkirche St. Sebastian in herbstlichem Sonnenlicht

Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst

Was brauche ich?

  • Mindestens Hauptschulabschluss Klasse 10 oder gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder eines EU-Mitgliedstaates
  • Gesellenprüfung in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst brauchbaren Handwerk oder sonst förderliche Berufsausbildung. Wünschenswert ist eine handwerkliche Ausbildung in den Bereichen KFZ, Elektro, Metall, Holz, im Installationsgewerbe oder als Dachdecker/in
  • Körperliche Fitness/Tauglichkeit für Feuer- und Rettungsdienst

Hinweis des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen zur gesundheitlichen Eignung für den Feuerwehrdienst

Voraussetzung für Ihre Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist der Nachweis Ihrer gesundheitlichen Eignung für den Dienst bei der Feuerwehr durch ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis. Für die amtsärztliche Untersuchung werden Sie eine Einladung seitens des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen erhalten. Der anberaumte Untersuchungstermin ist unbedingt wahrzunehmen.

Die körperliche Eignung wird im Hinblick auf die auszuübende Tätigkeit bewertet. Für (angehende) Feuerwehrbeamte ist die körperliche Leistungsfähigkeit von besonderer Bedeutung.

Bei der amtsärztlichen Untersuchung ist ein aussagekräftiges Belastungs-EKG vozulegen, wie es z. B. bei der Untersuchung auf Atemschutztauglichkeit (sogenannte G 26-Untersuchung) angefertigt wird. Das geforderte Leistungsvermögen ist von Alter und Geschlecht abhängig und in den Bestimmungen zu dieser G 26-Untersuchung festgelegt.

Im Vorfeld der amtsärztlichen Untersuchung werden Sie daher durch den arbeitmedizinischen Dienst am Klinikum Aachen folgenden Eignungs- bzw. Pflichtuntersuchungen unterzogen:

  • G 26.3 “Atemschutzgeräte”
  • G 25 “Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten”
  • G 42 “Infektionskrankheiten”

Wie starte ich?

Aufgaben und Tätigkeiten

Ziel der Ausbildung ist es, die Brandmeisteranwärter/in für die Laufbahn zu befähigen. Ihnen werden die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt. Die Ausbildung zur/zum Rettungssanitäter/in erfolgt auf der Grundlage des Rettungsassistentengesetzes.

Ausbildungsdauer und Verlauf

Es gibt keinen festen Einstellungstermin, eine Einstellung erfolgt nach Bedarf. Die Ausbildung dauert 18 Monate und ist in folgende Ausbildungsabschnitte gegliedert:

Verteilung und Gewichtung der Fächer

  • Ausbildungsabschnitt 1
    Feuewehrtechnische Grundausbildung
    (Dauer: 6 Monate)
  • Ausbildungsabschnitt 2
    Rettungssanitäterausbildung im Krankenhaus; Rettungssanitäterausbildung in der Rettungswache; Abschlusslehrgang der Rettungssanitäterausbildung mit Rettungssanitäterprüfung
    (Dauer: 3 Monate)
  • Ausbildungsaabschnitt 3
    Ausbildung für Sonderfunktionen (z.B. Maschinisten-, Drehleiter-Maschinisten, Fahrerausbildung, Motorsägenführer, Absturzsicherung, Gerätewart und WLF-Maschinist, ABC I); Berufspraktische Ausbildung Teil 1 und 2
    (Dauer: 8 Monate)
  • Ausbildungsabschnitt 4
    Vorbereitung und Ablegung der Laufbahnprüfung
    (Dauer: 1 Monat)

Die Laufbahnprüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst umfasst eine schriftliche und mündliche Prüfung sowie eine praktische Prüfung, die Tätigkeiten für Einsätze, bei Übungen an Fahrzeugen und Feuerwehrgeräten umfasst. Die Prüfung kann einmal wiederholt werden.

Verdienst/Versicherung

Generell werden die Brandmeisteranwärter/innen sowie die späteren Berufsfeuerwehrbeamten/innen nach dem ÜBesG NRW (Übergeleitetes Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen) besoldet.

Besoldung während der Ausbildung

  • Familienstand ledig
    1. Jahr (brutto) 1.164,78 Euro, zzgl. 90 % Anwärtersonderzulage 1.048,30 Euro, zzgl. Feuerwehrzulage (brutto) 66,08 Euro  im 2. Jahr bzw. 132,16 Euro ab dem 3. Jahr
  • Familienstand verheiratet
    1. Jahr (brutto) 1.294,26 Euro, zzgl. 90 % Anwärtersonderzulage 1.048,30 Euro, zzgl. Feuerwehrzulage (brutto) 66,08 €  im 2. Jahr bzw. 132,16 € ab dem 3. Jahr
  • Familienstand verheiratet, 1 Kind*
    1. Jahr (brutto) 1.412,66 Euro,  zzgl. 90 % Anwärtersonderzulage 1.048,30 Euro,  zzgl. Feuerwehrzulage (brutto) 66,08 €  im 2. Jahr bzw. 132,16 € ab dem 3. Jahr
    *) Anmerkung: Für 2. Kind zuzüglich 118,40 €; für 3. und jedes weitere Kind zuzüglich 364,33 €

Von den Bruttobeträgen wird nur Lohn- und Kirchensteuer gezahlt, jedoch keine Sozialversicherungsbeiträge. Die Beamten erhalten aus ihrem Dienst- und Treueverhältnis eine in der Regel 50%ige Beihilfe (abhängig vom Familienstand) zu den Krankenkosten. Für die verbleibenden Aufwendungen müssen sie selbst durch eine private Krankenversicherung sorgen. Ein Anspruch auf eine Arbeitslosenversicherung ist für Beamte nicht gegeben. Sie erwerben im Laufe ihres Lebens einen Versorgungsanspruch und erhalten – statt einer Rente – eine Pension vom Dienstherren.

Bewerbung/Auswahlverfahren

Bewerben können Sie sich online über unsere Website wuerselen.de/karriere. Auf dieser Seite finden Sie unsere aktuellen Stellenausschreibungen.

Das Bewerbungsverfahren beginnt in der Regel mit der Stellenausschreibung. Aktuell ausgeschriebene Ausbildungsplätze sind grundsätzlich auf der Seite wuerselen.de/ausbildungsplaetze zu finden.

Die Auswahl erfolgt anhand des nachfolgenden Auswahlverfahrens:

  1. Sportlicher Teil: Körperlicher Eignungstest für Feuerwehren in NRW
  2. Besteigen der Drehleiter
  3. Theoretischer Teil: Deutsch- und Mathematiktest, Allgemeinwissen
  4. Vorstellungsgespräch in Form eines strukturierten Interviews

Nachdem im Rahmen der Bestenauswahl eine Auswahlentscheidung getroffen wurde, werden die Bewerber/innen über das Ergebnis informiert.

Ansprechpartner

Für nähere Informationen und zur Beantwortung von Fragen steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung:

Feuerwache der Stadt Würselen
Patrick Ameri
Industriestraße 17
52146 Würselen
Tel.: 02405 4678-10
Fax: 02405 49939-610
E-Mail: patrick.ameri@wuerselen.de

Übernahme

Nach bestandener Laufbahnprüfung erfolgt in der Regel die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.

Wie geht es nach der Ausbildung weiter?

Aufgaben und Tätigkeiten eines/einer Berufsfeuerwehrmannes/-frau

Die meisten Beamten/innen des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes finden ihren Arbeitsplatz bei den kommunalen Berufsfeuerwehren. Dort sind sie in der Regel neben dem Einsatzdienst für die Fahrzeug- und Gerätepflege sowie Instandhaltung verantwortlich. Daneben können sie auch in Feuerwehrschulen tätig sein. Die Koordination von Feuerwehr- und Rettungsdiensteinsätzen gehört ebenfalls zu den Tätigkeiten des/der Feuerwehrbeamten/in, der/die in der Rettungsleitstelle eingesetzt ist. Zu den Tätigkeiten des/der Beamten/in des feuerwehrtechnischen Dienstes, gehört in erster Linie die Brandbekämpfung. Im Brandeinsatz gehört die Menschenrettung unter Atemschutz und Einsatz der Drehleiter zu den wichtigsten Aufgaben. Der Einsatz bei Unfällen und schädigenden Ereignissen mit gefährlichen Stoffen und Gütern (Chemikalien usw.) und der Bereich des vorbeugenden Brandschutzes gehören ebenfalls zu den möglichen Aufgaben. Darüber hinaus erfolgt ein Einsatz im Bereich des Rettungswesens, z.B. bei Verkehrsunfällen, technische Rettung/Bergung von Menschen und Tieren in Notlagen und im Krankentransportdienst. Der Einsatz als Fahrer/in ist ebenso möglich wie die Leistung erstmedizinischer Versorgung am Unfallort. Außerhalb des Einsatzdienstes wird der/die Feuerwehrbeamte/in zur Durchführung von handwerklichen Tätigkeiten, Pflege und Wartung von Einsatzfahrzeugen, Geräten und Wachgebäude eingesetzt. Besondere Berufskenntnisse werden hierbei berücksichtigt. Büroarbeiten sind unter Umständen auch zu leisten.

Verdienst nach der Ausbildung

Die Besoldung verändert sich mit dem Aufsteigen in den Erfahrungsstufen, durch Veränderung der Familienverhältnisse (z.B. verheiratet, Kinder) und ist abhängig vom Einsatz im Tages- oder Schichtdienst.

Hier einige Beispiele:

  • Brandmeister
    Bes.-Gr. A 7, Stufe 5; verheiratet, 1 Kind; Steuerklasse IV
    monatl. Brutto 2.821,84 Euro, monatl. Netto 2.290,16 Euro
  • Oberbrandmeister
    Bes.-Gr. A 8, Stufe 9; ledig; Steuerklasse I
    monatl. Brutto 3.003,65 Euro, monatl. Netto 2.391,49 Euro
  • Hauptbrandmeister
    Bes.-Gr.  A 9, Stufe 11; verheiratet 2 Kinder, Steuerklasse III
    monatl. Brutto 3.660,50 Euro, monatl. Netto 3.232,63 Euro

Laufbahn

Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung erfolgt die Übernahme des/der Beamten/in auf Widerruf ins Beamtenverhältnis auf Probe mit der Amtsbezeichnung Brandmeister/in. Nach erfolgreich abgelegter Probezeit, in der Regel 3 Jahre, erfolgt eine Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Nach einer Wartezeit von mindestens einem Jahr ist ein Aufsteigen in den Besoldungsgruppen durch Beförderung möglich. Dabei ist für den/die Beamten/in ein Durchlaufen der Beförderungsämter der Reihe nach A 7, A 8… vorgeschrieben. Grundsätzlich ist für Beamte/innen eine Zulassung zum Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn möglich, wenn ihre Leistungen und ihre Persönlichkeit dies rechtfertigen.

Wie kann ich aufsteigen?

Nach der Ausbildung erfolgt unter Berücksichtigung des Bedarfs und der Einsatzplanung bei der Hauptwache eine 3-jährige Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter/in.

Wer eine ca. 3-monatige Fortbildung zum Gruppenführer (B III) absolviert, die am Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen in Münster (IdF) durchgeführt wird, ist berechtigt, eine Gruppe im Einsatzdienst der Feuerwehr zu führen.

Nach einer weiteren 1-jährigen Ausbildung zum Zugführer (BIV/V), ebenfalls am IdF, kann der Feuerwehrbeamte/die Feuerwehrbeamtin dann als Einsatzleiter/in eingesetzt werden.

Beamte/innen, die sich für Führungsaufgaben in der Hauptwache (z.B. Schichtführer/in od. Wachleiter/in) interessieren, haben die Möglichkeit sich darüber hinaus im Rahmen einer zweijährigen Weiterbildung für Führungsnachwuchskräfte zu qualifizieren.

Unabhängig von den Weiterbildungsmaßnahmen, die ein berufliches Aufsteigen ermöglichen, ist eine ständige berufliche Anpassung nötig.

Laufende Änderungen in Gesetzen und Rechtsvorschriften, steigende Ansprüche der Bürger und Bürgerinnen an die Kunden- und Dienstleistungsorientierung der öffentlichen Verwaltungsunternehmen sowie der Einsatz neuer Techniken und Geräte erfordern von dem/der Beamten/in eine ständige Weiterbildungsbereitschaft, wie z.B. durch Ausbildung zum Desinfektor/in, Praxisanleiter/in, Atemschutzgerätewart/in, Gerätewart/in für Chemikalienschutzkleidung, Sachkundige/r für Absturzsicherungssätze, Sachkundige/r für hydrauliche Rettungsgeräte und Sachkundige/r für Sprungpolster.