Aktuelle Coronaeinreiseverordnung
Auszug aus der Pressemitteilung der StädteRegion Aachen vom 07.10.2020:
Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (CoronaEinrVO) in der ab dem 7. Oktober 2020 gültigen Fassung beinhaltet für unsere Grenzregion eine wesentliche Änderung:
Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind von der Meldepflicht beim Gesundheitsamt ausgenommen.
Außerdem gilt ab sofort für Personen, die einen anderen Ausnahmetatbestände regelmäßig erfüllen, genügen der Meldepflicht beim Gesundheitsamt durch die einmalige Meldung ihres Reiseverhaltens.
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