CoronaSchVO ab 25.01.2021: Neue Regelungen zur Maskenpflicht – auch im Rathaus
(psw/ma) Ab Montag, 25. Januar, treten mit der geänderten Fassung der Coronaschutzverordnung neue Regelungen zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in Kraft. Für bestimmte Bereiche besteht dann – unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes – die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske. Zu den medizinischen Masken gehören sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder vergleichbare Masken (KN95/N95).
Die Verpflichtung besteht in geschlossenen Räumlichkeiten von zulässigen Handels- und Dienstleistungseinrichtungen, in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen zur Erbringung medizinischer Dienstleistungen, bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personennahverkehrs und seiner Einrichtungen (ÖPNV) und während Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung auch am Sitzplatz. Die neuen Regelungen gelten zunächst bis zum Ablauf des 14.02.2021. mehr