Das Würselener Rathaus vom Morlaixplatz aus fotografiert.

B-Plan 241 "Am Alten Kaninsberg II"

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung der Stadt Würselen hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beschließt
1.    den Entwurf des Bebauungsplans 241 "Am Alten Kaninsberg II" und
2.    die Durchführung der Veröffentlichung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB für den Bebauungsplan 241 "Am Alten Kaninsberg II".

Die Beschlussvorlage (VO/25/0056-2) kann im Ratsinformationssystem der Stadt Würselen eingesehen werden. Der Beschluss zur Durchführung der Veröffentlichung wurde im Amtsblatt Nr. 8 vom 27.03.2026 bekannt gemacht (siehe „Weitere Informationen“ auf dieser Seite).

Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist der Schutz und die Stärkung des innerstädtischen zentralen Versorgungsbereiches (ZVB) in Würselen-Mitte. Das Zentrenkonzept der Stadt Würselen (GMA 2016) hat für das Stadtgebiet u.a. ein Hauptzentrum Innenstadt beschrieben und festgelegt. Der Versorgungsbereich wurde durch Ratsbeschluss vom 11.07.2017 (VO/17/0163) und Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 21.03.2018 verbindlich bestätigt und ist entsprechend planungsrechtlich zu schützen.

Das Bebauungsplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 (1) BauGB durchgeführt, da lediglich Festsetzungen nach § 9 (2a) BauGB getroffen werden. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wird gemäß § 13 (2) Satz 1 BauGB daher abgesehen. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen.

Einsicht in die Planung

Der Entwurf des Bebauungsplans 241 „Am Alten Kaninsberg II“ mit der Begründung wird vom 30.03.2026 bis einschließlich 04.05.2026 im Internet hier auf der Homepage der Stadt Würselen sowie im Portal ‚Beteiligung NRW‘ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen vorgenommen. Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum

  • montags bis freitags von 7:30 - 12:30 Uhr
  • montags und mittwochs von 14:00 - 16:00 Uhr
  • dienstags und donnerstags von 14:00 - 18:00 Uhr


im A 61 Planungsamt, Rathaus, Morlaixplatz 1, auf der 5. Ebene zwischen den Zimmern 253 und 235 einsehbar. Die terminliche Absprache kann unter der Telefonnummer 02405 67-6115 oder per E-Mail an stadtplanung@wuerselen.de erfolgen.

Während der o.g. Frist können Stellungnahmen oder Anregungen zur Planung insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per Mail an stadtplanung@wuerselen.de abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

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