B-Plan 300 "Singer-Areal"
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität hat am 09.07.2025 die Veröffentlichung
des Bebauungsplanes 300 gemäß § 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen.
Die Beschlussvorlage (VO/25/0195) kann im Ratsinformationssystem der Stadt Würselen eingesehen werden. Der Beschluss zur Veröffentlichung wurde im Amtsblatt Nr. 19 vom 18.08.2026 bekannt gemacht (siehe „weitere Informationen“ auf dieser Seite).
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes 300 ist die Arrondierung der städtebaulichen Entwicklungsziele zur sinnvollen Nachnutzung der inzwischen über 20 Jahre alten Industriebrache. Das Plangebiet dient als städtebaulich wertvolle Potenzialfläche im Zentrum der Stadt Würselen. Es besteht ein hoher Be-darf an gut gelegenem Wohnraum in integrierter Lage für unterschiedliche Bevölkerungsschichten. Das Areal entwickelt neuen Wohnraum und sorgt unter anderem mit einem Einzelhandelsbaustein an der Kaiserstraße und einem Quartiersplatz für die Entwicklung eines nutzungsgemischten Quartiers.
Einsicht in die Planung
Der Entwurf des Bebauungsplanes 300 mit der Begründung, den Textlichen Festsetzungen, sowie dem Umweltbericht und allen Fachgutachten wird vom 24.08.2026 bis einschließlich 28.09.2026 hier auf der Homepage der Stadt zum Download zur Verfügung gestellt.
Außerdem werden die Unterlagen im Portal ‚Beteiligung NRW‘ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Unterrichtung im Internet wird als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen vorgenommen. Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum
montags bis freitags von 07:30 bis 12:30 Uhr
montags und mittwochs von 14:00 bis 16:00 Uhr
dienstags und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr
im A 61 Planungsamt, Rathaus, Morlaixplatz 1, auf der 5. Ebene zwischen den Zimmern 253 und 235 einsehbar.
Die terminliche Absprache kann unter der Telefonnummer 02405 67-6104 oder per E-Mail an stadtpla-nung@wuerselen.de erfolgen.
Während der o.g. Frist können Stellungnahmen oder Anregungen zur Planung insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per Mail an stadtplanung@wuerselen.de abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können beim Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
