Knapp eine halbe Million Kinder und Jugendliche leben deutschlandweit mit einer Behinderung. Um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft sowie eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, gibt es die sogenannten Eingliederungshilfeleistungen. Diese Leistungen können Hilfsmittel, persönliche Assistenzen, Fahrdienste oder spezielle Therapieformen umfassen. Sie können für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung oder drohenden Behinderung beim zuständigen Sozialleistungsträger beantragt werden.

„Ganz so einfach ist es in der Praxis für die Betroffenen und deren Angehörige oft nicht, die entsprechenden Leistungen in Anspruch zu nehmen“, sagt Christina Scheufen. „Der Grund ist das stark gegliederte Sozialleistungssystem mit unterschiedlichen Trägern für unterschiedliche Leistungen – umgangssprachlich nennt man das wohl den berühmt berüchtigten Behördendschungel.“ Durch diesen Dschungel möchte die Würselener Verfahrenslotsin gern führen, navigieren oder eben lotsen.
„Und die Lage ist für die Betroffenen oft sehr schwer“, sagt Scheufen. „Sie berichten mir, dass sie sich um Anträge bei Ämtern und Krankenkassen kümmern, wenn die Kinder im Bett sind, oft mehrere Stunden lang.“ Dabei seien sie aufgrund der persönlichen Gefühle von Verantwortung, Fürsorge und nicht selten Schuldgefühlen selbst oft stark belastet. Zum anderen müssen sie selbst große Anstrengungen aufbringen und fühlen sich häufig allein gestellt und hilflos gegenüber unterschiedlichen Antragsverfahren, langwierigen Diagnoseverfahren und intransparenten Bewilligungsprozessen.
Dies hat der Gesetzgeber erkannt und mit der Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Jahr 2021 die Weichen gestellt für eine Zusammenführung der Leistungen zur Teilhabe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung unter dem Dach der Jugendhilfe.
In diesem Zusammenhang wurde auch der Verfahrenslotse geschaffen, dessen Aufgabe einerseits darin besteht, Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 0 und 26 Jahren, die von Behinderung bedroht oder betroffen sind, sowie beispielsweise deren Eltern oder Sorgeberechtigte zu gesetzlichen Leistungsansprüchen, Zuständigkeiten und Rechtsbehelfen zu beraten.
„Dabei ist meine Arbeit streng vertraulich“, sagt Scheufen. „Sofern die Betroffenen dies wünschen, ist überdies eine Begleitung im gesamten Hilfeprozess möglich, also von Antragstellung bis zur Leistungsgewährung.“ Andererseits unterstütze die Verfahrenslotsin den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im kommunal-strukturellen Organisationsentwicklungsprozess.
Wer das Beratungsangebot in Anspruch nehmen möchte, kann sich telefonisch bei Frau Scheufen melden unter der Telefonnummer 0240567-5154 oder per Email an verfahrenslotse@wuerselen.de. Die Beratung kann nach vorheriger Anmeldung auch im Beratungsbüro am Lindenplatz 24 erfolgen jeweils am 1. und 3. Dienstag im Monat zwischen 11 und 12:30 Uhr.
Weitere Informationen finden Sie auch im Serviceportal der Stadt Würselen: https://serviceportal.wuerselen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/299727/show