Kollage mit Frauchengesichtern, verschiedene Haar- und Hautfarben.

Gleichstellungsstelle

Gleichstellungsstelle

Die Stadt Würselen war 1987 – lange vor der gesetzlichen Regelung in der Gemeindeordnung NRW – die erste Kommune im damaligen Kreis Aachen, die eine Gleichstellungsstelle einrichtete.

Die Gleichstellungsstelle ist eine Einrichtung der Stadtverwaltung Würselen und direkt dem Bürgermeister unterstellt. Sie setzt sich auf kommunaler Ebene dafür ein, dass die in vielen Lebensbereichen noch bestehende Benachteiligung von Frauen abgebaut wird. Die Aufgaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ergeben sich zum einen aus dem Landesgleichstellungsgesetz NRW – interne Aufgaben – und zum anderen aus § 5 Absatz 3 GO NW – externe Aufgaben.



Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellungspolitik

Die Gleichstellungsstelle Würselen

  • bringt Interessen von Frauen in Verwaltung und Rat ein
  • gibt Stellungnahmen zu gleichstellungsrelevanten Beschlüssen ab
  • wirkt beim Personalentwicklungsprozess mit und nimmt auf Personalmaßnahmen Einfluss
  • wirkt mit bei der Aufstellung und Änderung des Frauenförderplanes sowie der Erstellung des Berichts über die Umsetzung des Frauenförderplans
  • leitet den Fachbereich “Berufs- und Lebensplanung von Mädchen und jungen Frauen” der Regionalstelle Frau und Beruf Stadt Würselen – Kreis Aachen – Stadt Aachen
  • entwickelt Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen in Würselen
  • bildet mit Institutionen, Gruppen und Initiativen Netzwerke, um gemeinsam die Situation von Frauen und Mädchen in der Stadt zu verbessern
  • organisiert und führt Veranstaltungen und Seminare zu frauenrelevanten Themen durch
  • erarbeitet Informationsmaterial.

Gesetzesgrundlagen

Grundgesetz, Artikel 3 Absatz 2

“Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.”

Gemeindeordnung NRW, § 5 Absatz 3

“Jede Kommune mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist verpflichtet, eine hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.”

Landesgleichstellungsgesetz NRW

Das Gesetz enthält umfassende Regelungen für eine gleichberechtigte Teilhabe und berufliche Entwicklung von Frauen im öffentlichen Dienst, die Verpflichtung zur Aufstellung von Frauenförderplänen, Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten.