Würselens Hundewiese

Mit der neuen Hundewiese auf dem Gelände des ehemaligen Rhenania-Sportplatzes (Eingang Ecke Poststraße/Mittelstraße) schafft die Stadt Würselen einen sicheren Ort für den Freilauf und die Begegnung von Hunden Das Angebot richtet sich an registrierte Hundehalterinnen und Hundehalter und lädt zu Begegnung, Bewegung und einem rücksichtsvollen Miteinander ein.

Bitte beachten Sie die Nutzungsregeln, damit die Anlage dauerhaft allen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung stehen kann.

Die Hundewiese ist als Übergangslösung gedacht, solange die Fläche nicht genutzt ist. Perspektivisch ist eine dauerhafte Freilauffläche im Stadtgarten geplant. 

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  • Zugang und Öffnungszeiten

    Die Hundewiese ist täglich von 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr beziehungsweise bis zum Einbruch der Dunkelheit geöffnet.

    Der Zugang erfolgt ausschließlich über einen persönlichen Zugangs-Chip. Diesen erhalten in Würselen gemeldete Hundehalterinnen und Hundehalter nach Unterzeichnung der Nutzungsbedingungen beim Ordnungsamt gegen ein Pfand von 10 Euro.

    Der Chip ist personengebunden und darf nicht an Personen außerhalb des eigenen Haushalts weitergegeben werden. Eine Weitergabe führt zum Entzug der Nutzungserlaubnis. Bei Verlust des Chips ist das Ordnungsamt unverzüglich zu informieren. Wird die Hundewiese dauerhaft nicht mehr genutzt oder erfolgt ein Wegzug aus Würselen, ist der Chip zurückzugeben.

  • Freilauf auf der Hundewiese

    Grundsätzlich gilt nach dem Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) eine Leinenpflicht mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche. Von dieser Ausnahmeregelung macht die Stadt Würselen auf der eingezäunten Hundewiese Gebrauch.

    Innerhalb der umzäunten Freilauffläche ist das Laufen ohne Leine unter den nachfolgenden Voraussetzungen und Regeln erlaubt.


  • Rücksichtnahme und Verantwortung

    Ein freundliches und respektvolles Miteinander ist die Grundlage für einen sicheren Aufenthalt auf der Hundewiese. Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Tiere jederzeit aufmerksam zu beobachten und rechtzeitig einzugreifen, wenn Konfliktsituationen entstehen.

    Verhaltensweisen wie Hetzen, Drohfixieren, ständiges Dominieren oder aggressives Verhalten sollen frühzeitig unterbunden werden. Kommt es dennoch zu einer Konfliktsituation, sind alle Hunde – auch unbeteiligte Tiere – ruhig und bestimmt abzurufen. Bei Verletzungen oder Schäden zwischen Hunden oder beteiligten Personen sind vor dem Verlassen der Hundewiese die Kontaktdaten auszutauschen.

    Auf dem gesamten Gelände besteht eine durchgehende Aufsichtspflicht für die eigenen Hunde.

  • Sicheres Betreten der Anlage

    Das Betreten und Verlassen der Hundewiese erfolgt über die vorhandene Schleuse. Hunde sind dort an- beziehungsweise abzuleinen. Um Verletzungen beim Spiel zu vermeiden, sollten Halsbänder oder Geschirre vor dem Freilauf entfernt werden.

    Befindet sich ein Hund in der Schleuse, werden bereits freilaufende Hunde von deren Bereich abgerufen. So kann jeder Neuankömmling die Anlage möglichst stressfrei betreten.



  • Sauberkeit und Pflege

    Die Hundewiese lebt vom verantwortungsvollen Umgang aller Nutzerinnen und Nutzer. Hundekot ist unverzüglich aufzunehmen und in den bereitgestellten Abfallbehältern zu entsorgen.

    Entstehen durch Hunde Löcher oder andere Gefahrenstellen auf der Fläche, sind diese umgehend zu beseitigen beziehungsweise wieder zu verschließen. Auch sonstige Gefahrenquellen, etwa Glasscherben, müssen unverzüglich entfernt werden.

  • Leckerchen und Spielzeug

    Futter, Leckerchen und Spielzeug können bei Hunden zu Konkurrenzsituationen führen. Deshalb sollte während des Aufenthalts auf das Füttern sowie auf das Spielen mit Bällen, Frisbees, Stöcken oder ähnlichen Gegenständen verzichtet werden.

    Sofern alle anwesenden Nutzerinnen und Nutzer einverstanden sind, können Ausnahmen abgestimmt werden.

  • Kinder auf der Hundewiese

    Kinder unter 14 Jahren dürfen die Hundewiese nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson betreten. Diese trägt die Verantwortung für die Aufsicht.

    Zum Schutz aller Beteiligten sollten Kinder stets in unmittelbarer Nähe ihrer Begleitperson bleiben. Der Kontakt zu fremden Hunden darf nur nach Zustimmung der jeweiligen Hundehalterin oder des jeweiligen Hundehalters erfolgen. Rennen, Schreien oder ausgelassenes Toben sind auf der Hundewiese nicht gestattet, da dadurch Jagd- oder Beutereflexe bei Hunden ausgelöst werden können.

  • Verbotene Gegenstände und Verhaltensweisen

    Auf dem gesamten Gelände sind der Konsum von Alkohol und Cannabis sowie offenes Feuer und Grillen nicht gestattet.

    Ebenso untersagt ist die Verwendung von tierschutzwidrigem Zubehör, beispielsweise Elektroreizgeräten, Stachelhalsbändern, Würgehalsbändern ohne Zugstopp oder Erziehungsgeschirren mit Zugwirkung unter den Achselhöhlen oder im Bereich der Nieren.

  • Pflegearbeiten und vorübergehende Schließungen

    Während Pflege- und Unterhaltungsarbeiten muss die Hundewiese verlassen werden. Den Anweisungen des Bauhofpersonals ist Folge zu leisten. Während dieser Arbeiten ist die Fläche nicht für den Freilauf freigegeben.

    Die Stadt Würselen behält sich vor, die Anlage bei ungünstigen Witterungsverhältnissen oder aus anderen wichtigen Gründen vorübergehend zu schließen.

  • Haftung

    Die Nutzung der Hundewiese erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden oder sonstige Rechtsgutsverletzungen haften die jeweiligen Hundehalterinnen und Hundehalter selbst. Die Stadt Würselen übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen von Hunden, Nutzerinnen und Nutzern oder Dritten.

    Bitte beachten Sie außerdem, dass auf der Fläche natürliche Unebenheiten, Wurzeln, Löcher oder Erhebungen vorhanden sein können. Diese können durch Graswuchs, Laub, Schmutz oder Schnee verdeckt sein und stellen mögliche Stolper- oder Unfallgefahren dar.

    Ein Winter- oder Streudienst findet auf der Hundewiese nicht statt.