Gleichstellung

Treffen der Gleichstellungsbeauftragten aus der Stadt und der Städteregion Aachen in Würselen

Auf Einladung der Würselener Gleichstellungsbeauftragten und Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (BAG), Silke Tamm-Kanj, fand das Treffen am 10.Juli im Würselener Rathaus statt.

"Es war ein ganz besonderes Treffen, da an diesem Tag zwei sehr geschätzte Kolleginnen verabschiedet und Nachfolgerinnen begrüßt wurden", sagt Tamm-Kanj. Ulrike Königsfeld, Gleichstellungsbeauftragte der Städteregion Aachen und die stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Aachen, Loni Finken, verabschiedeten sich aus dem Arbeitskreis, weil sie den beruflichen Ruhestand antreten. "Sehr erfreulich ist, dass die Nachfolgen frühzeitig besetzt wurden und damit der wichtige Wissenstransfer sichergestellt werden konnte", sagt Tamm-Kanj. "Kerstin Kosanke, ist die neue Gleichstellungsbeauftragte Städteregion Aachen. Bei der Stadt Aachen wird die Position der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten gesplittet und gemeinsam von Daniela Vater und Bettina Kaus wahrgenommen." 

Die Gleichstellungsbeauftragten freuen sich auf die Zusammenarbeit und heißen alle neuen Kolleginnen herzlich willkommen!

Eines der wichtigen Themen bei dieser Sitzung war Notwendigkeit der Umsetzung der Istanbulkonvention in der Stadt und in der Städteregion Aachen. Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Dieser Völkerrechtsvertrag wurde am 12. Oktober 2017 von Deutschland ratifiziert und ist seit dem 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft.

Die Istanbul-Konvention umfasst 81 Artikel in 12 Kapiteln. Thematische Schwerpunkte sind:

  • Prävention (Artikel 12-17 Istanbul-Konvention)
  • Schutz und Unterstützung (Artikel 18-28 Istanbul-Konvention)
  • Materielles Recht (Artikel 29-48 Istanbul-Konvention)
  • Verfahrensschutz und Schutzmaßnahmen (Artikel 49-58 Istanbul-Konvention)
  • Migration und Asyl (Artikel 59-65 Istanbul-Konvention)

Die Istanbul-Konvention umfasst alle Formen von Gewalt:

  • Körperliche Gewalt
  • Psychische Gewalt
  • Sexualisierte Gewalt
  • Soziale Gewalt
  • Ökonomische Gewalt
  • Cybergewalt
  • Stalking

Zur Umsetzung der Istanbulkonvention (IK) sollen IK – Stellen eingerichtet werden, deren Aufgabe die Aufstellung eines Aktionsplans ist. Hierzu ist der interkommunale Austausch der Gleichstellungsbeauftragten besonders wichtig. Weitergehende Informationen können in der Gewaltschutzstrategie der Bundesregierung zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nach der Istanbul-Konvention 2025–2030 nachgelesen werden.

Des Weiteren gab es hohen Informations-und Austauschbedarf u.a. zu den Themen „Aktuelles auf der Landes- und Bundesebene sowie die Neuauflage des Flyers zum Verhütungsmittelfonds. 

Info zum Verhütungsmittelfond:
Der Verhütungsmittelfond wurde auf Initiative der Gleichstellungsbeauftragten aus der Städteregion und Stadt Aachen eingerichtet. Er bietet die Möglichkeit im Sinne der Familienplanung die Kosten ärztlich verordneter Verhütungsmittel für Frauen und Männer mit geringem Einkommen zu bezuschussen. Antragsberechtigt sind Frauen und Männer ab dem 20. Lebensjahr mit Wohnsitz in der Stadt oder StädteRegion Aachen. Anträge können bei den Schwangerschaftsberatungsstellen gestellt werden. Für weitere Informationen stehen auch gerne die Gleichstellungsbeauftragten der Stadt und der Städteregion Aachen zur Verfügung.

Mehr zum Thema gibt es auch im Serviceportal | Gleichstellung.