HOCHBAU

Neues Gesetz: „Bau-Turbo“

Am 30. Oktober ist das neue Bundesgesetz „zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft getreten. Es ändert das Baugesetzbuch (BauGB) und enthält den sogenannten „Bau-Turbo“. Dieser soll den Bau von Wohnungen schneller und einfacher machen.

„Der Bau-Turbo besteht aus drei wichtigen Punkten“, erläutern Planungsamtsleiter Benjamin Gard. 

  • Mehr Ausnahmetatbestände bei Bebauungsplänen (§ 31 Abs. 3 BauGB): das bedeutet, Würselen kann beim Wohnungsbau leichter Ausnahmen zulassen.
  • Mehr Abweichungen im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Abs. 3b BauGB): Zum Beispiel kann ein Wohngebäude kann auch dann genehmigt werden, wenn es sich nicht vollständig in die Umgebung einfügt.
  • Allgemeine Abweichungsmöglichkeiten zugunsten von Wohnraum (§ 246e BauGB): Für den Bau oder die Änderung von Gebäuden, die dem Wohnen dienen (z. B. auch Kitas), dürfen generell Regeln des BauGB vereinfacht werden.


„Für die Erleichterungen gibt es zwei Voraussetzungen“, sagt Gard. „Zum einen muss die Gemeinde immer zustimmen, zum anderen dürfen Nachbarinteressen und öffentliche Belange natürlich nicht verletzt werden“
Wie es jetzt weitergeht
Die Stadtverwaltung prüft derzeit, wann und wie diese neuen Möglichkeiten sinnvoll genutzt werden sollen. Da alle drei Instrumente eine klare Zustimmung der Gemeinde brauchen, muss es zuvor eine klare kommunale Entscheidung geben.

„Dafür erarbeiten wir momentan Kriterien und Leitlinien, die eine rechtssichere, transparente und städtebaulich ausgewogene Anwendung der neuen Vorschriften gewährleisten sollen“, sagt Gard. „Diese werden dem Rat der Stadt bzw. dem Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung zur Beschlussfassung vorgelegt.“ Die Anwendung des sogenannten Bau-Turbos erfolgt erst nach einem entsprechenden politischen Beschluss.