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Doppelhaushalt 2025/2026 bekannt gemacht

Mit Verfügung der StädteRegion Aachen vom 18. Juni 2025 gab es seitens der unteren Kommunalaufsicht keine Bedenken gegen die Bekanntmachung. Der Doppelhaushalt 2025/2026 ist fiktiv ausgeglichen, kann also in den Finanzplanungsjahren 2025 bis 2029 durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. Damit war der Doppelhaushalt 2025/2026 bei der unteren Kommunalaufsicht auch nur anzeigepflichtig.  

„Der Doppelhaushalt 2025/2026 bildet die finanzielle Grundlage für zahlreiche zukunftsweisende Projekte, die nun in die Umsetzung gehen können“, erklärt Stadtkämmerer Alexander Kaiser. „Dazu zählen unter anderem der Neubau des Gymnasiums sowie die städtebauliche Entwicklung des Ortszentrums Broichweiden.“

Herausforderung und Stabilität in bewegten Zeiten

Die Haushaltsplanung erfolgte unter anspruchsvollen Rahmenbedingungen. Trotz inflationsbedingter Kostensteigerungen, steigender Ausgaben im Kita- und Schulbereich sowie anhaltender Investitionserfordernisse ist es gelungen, einen genehmigungsfreien Haushalt aufzustellen. Die Stadt Würselen setzt damit ein klares Signal für finanzielle Handlungsfähigkeit und verantwortungsvolle Zukunftsgestaltung.

„Es bleibt eine Herausforderung, den Spagat zwischen notwendigen Investitionen und Haushaltsdisziplin zu meistern“, so Kaiser. „Umso wichtiger ist es, mit dem nun gültigen Doppelhaushalt 2025/2026 eine belastbare Grundlage geschaffen zu haben, auf der sich unsere Stadt weiterentwickeln kann.“

Weitere Haushaltsführung

Zum 30. November 2025 ist der unteren Kommunalaufsicht zur Haushaltsausführung des laufenden Haushaltsjahres ein Bericht vorzulegen.

Im Rahmen der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2025/2026 hat der Rat der Stadt Würselen auch beschlossen, dass für alle Haushaltsansätze im Ergebnis- und Finanzplan des Haushaltsjahres 2026 zunächst die Regelungen gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zur vorläufigen Haushaltsführung Anwendung finden. Damit sind sämtliche Haushaltsansätze im Haushaltsjahr 2026 durch den Rat der Stadt Würselen zunächst gesperrt. Soweit der Rat der Stadt Würselen die Sperre nicht aufhebt, darf die Verwaltung Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionsleistungen, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Finanzpositionen und Verpflichtungsermächtigungen vorgesehenen waren, fortsetzen und Kredite umschulden. Soweit der Erweiterungsbau bei der Maßnahme Alter Bahnhof oder der Bau einer Aula bei der Maßnahmenerweiterung Gesamtschule beauftragt bzw. vergeben werden sollen, steht dies im Innenverhältnis unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt. Die Beschlussfassung hierüber auf dem Wege der Dringlichkeitsentscheidung ist im Innenverhältnis ausgeschlossen.   

In diesem Sinne ist dem Rat der Stadt Würselen und auch der unteren Kommunalaufsicht die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres vorzulegen. Im Speziellen wird die Verwaltung den Rat der Stadt Würselen im Dezember 2025 mit der Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung um die Aufhebung der Haushaltssperre für das Haushaltsjahr 2026 bitten.

Haushaltsdaten öffentlich einsehen

Die Bekanntmachung kann ab sofort im städtischen Webauftritt wuerselen.de sowie im Rathaus eingesehen werden. 

Darüber hinaus steht der Doppelhaushalt 2025/2026 weiterhin öffentlich zugänglich zur Verfügung – entweder unter wuerselen.de/finanzen oder im Rathaus zu den Öffnungszeiten.