Im Zuge der Fusion der beiden Versorgungsunternehmen enwor und STAWAG wurde der Abrechnungszeitraum für die Wasserabrechnung zum 01.11.2024 auf das Kalenderjahr umgestellt. Diese Anpassung war notwendig, um die Prozesse beider Unternehmen zu harmonisieren und künftig für die Kunden eine zeitgleiche einheitliche Abrechnung für Wasser, Strom und Erdgas sicherzustellen.
Das Gebiet Würselen ist fortan im Abrechnungsturnus Januar und Februar verankert, so dass die abgerechneten Verbrauchsmengen nicht wie bisher Anfang Dezember, sondern erst ab Mitte März vom Versorgungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden können.
Folglich rückt der für die Jahressollstellung maßgebliche Abrechnungszeitraum um ein Ableseintervall nach vorne, so dass dieser fortan von der vorvorletzten Jahresabschlussrechnung bis zur vorletzten Jahresabschlussrechnung erfasst wird.
Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger?
- Für das Jahr 2024 entsteht ein sogenanntes Rumpfjahr vom 01.11.2024 bis 31.12.2024.
- Da der Wasserverbrauch in diesen Monaten witterungsbedingt deutlich niedriger ist, wird dieser Zeitraum nicht für die Berechnung der Schmutzwassergebühren 2026 herangezogen bzw. hochgerechnet.
- Stattdessen werden abweichend von der gängigen Praxis für die Veranlagung 2026 die Berechnungsgrundlagen der Veranlagung 2025 übernommen, da diese auf einem vollständigen Abrechnungszeitraum basieren, der über ein gesamtes Jahr erfasst wurde.
Online-Zählerstandserfassung für Zwischenzähler
Eine weitere Neuerung bringt die Einführung der Online-Zählerstandserfassung bei der Stadt Würselen mit sich. Diese bietet ab sofort den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, die Stände ihrer Zwischenzähler (z.B. für das Gartenwasser) direkt online zu übermitteln.
Die Ablesebenachrichtigungen, die im Vorfeld von der Verwaltung versandt wurden, enthalten einen QR-Code, mit dem sich die Online-Erfassung bequem und schnell durchführen lässt, indem die Bürgerinnen und Bürger bei Abscannen des Codes auf das Online-Portal weiterleitet werden. Hier kann dann der Zählerstand ohne Nachkommastellen eingegeben werden. Die Übermittlung erfolgt automatisch unter Berücksichtigung des Kassenzeichens und der Zählernummer.
Mit der Erfassung der Daten im Online-Portal stehen diese auch gleich für die Weiterverarbeitung durch die Verwaltung bereit.
Diese Möglichkeit ergänzt die bisherige Übermittlung der Zählerstände per Post und stellt gleichzeitig eine komfortable, digitale Alternative dar, die den Verwaltungsprozess erheblich vereinfacht, dadurch Kosten einspart und gleichzeitig den Bürgerinnen und Bürgern mehr Flexibilität bietet.
Fragen beantwortet das Kassen- und Steueramt, Informationen und Kontakt im Serviceportal unter serviceportal.wuerselen.de bzw. direkt unter wuerselen.de.
