Wahlen

Stichwahl am 28. September: ab Freitag kann gewählt werden

Am Sonntag, 14. September, haben die Kommunalwahlen stattgefunden. Die Ergebnisse können hier eingesehen werden: https://wahlen.regioit.de/1/km2025/05334036/praesentation/index.html

Die Wahl des Städteregionsrates/der Städteregionsrätin sowie die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin wird in einer Stichwahl entschieden, die am Sonntag, 28. September, stattfinden. 

Öffnungszeiten Wahlbüro 

Das Wahlbüro ist daher weiterhin an gewohnter Stelle im Sitzungssaal 1 des Rathauses Morlaixplatz geöffnet. Briefwahlanträge werden gerne entgegengenommen, es kann allerdings noch nicht vor Ort gewählt werden, da die Stimmzettel erst am Freitag zur Verfügung stehen.

Online Briefwahlantrag

Das Briefwahlbüro im Rathaus ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Freitag, 19.09.2025: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Samstag, 20.09.2025: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Montag, 22.09.2025: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Dienstag, 23.09.2025: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Mittwoch, 24.09.2025: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr durchgehend
  • Donnerstag, 25.09.2025: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr
  • Freitag, 26.09.2025: 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Hinweis zur Briefwahl

Rund 8.000 Personen haben bereits Briefwahl für die Stichwahl beantragt; in diesen Fällen muss die Zustellung der Wahlunterlagen abgewartet werden. Wer im Einzelfall den Versand der Wahlunterlagen nicht abwarten kann, kann sich ab sofort mit dem Wahlamt in Verbindung setzen, um eine Lösung zu finden.

Sollten bereits beantragte Briefwahlunterlagen nicht bis Freitag, 27. September, zugegangen sein, können bis spätestens Samstag, 28. September, 12:00 Uhr, im Rathaus der Stadt Würselen neue Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Dies ist zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Die Wahlbriefe zur Stichwahl (schriftliche Stimmabgabe im roten Umschlag) müssen bis Sonntag, 28. September, 16:00 Uhr, im Rathaus der Stadt Würselen abgegeben bzw. in den dortigen Briefkasten eingeworfen werden.

Plötzliche Erkrankung am Wahlsonntag

Wer aufgrund einer plötzlichen, nachgewiesenen Erkrankung nicht die Möglichkeit hat, in seinem Wahllokal wählen zu können, hat bis Sonntag, 29. September, 15:00 Uhr, die Möglichkeit zur Ausstellung von Briefwahlunterlagen bei Vorlage eines entsprechenden Attests sowie einer Vollmacht, dass eine dritte Person die Unterlagen in Empfang nehmen darf.

Wahl des/der Städteregionsrat/-rätin

Hinsichtlich der Wahlen für den Städteregionsrates/die Städteregionsrätin wird auf die Veröffentlichungen der Städteregion Aachen verwiesen: www.staedteregion-aachen.de