Ziel der Satzung ist es, Stadtklima und Aufenthaltsqualität in Würselen zu verbessern. Durch dichte Bebauung und viele versiegelte Flächen heizt sich das Stadtgebiet zunehmend auf. Gleichzeitig geht die Biodiversität, also die Vielfalt von Pflanzen und Tieren, zurück.
Um die Lebensqualität langfristig zu sichern, sollen künftig nicht nur öffentliche Flächen, sondern auch private Grundstücke stärker zur Begrünung beitragen.
Begrünung wird bei Neubauten Pflicht
Die Satzung enthält verbindliche Vorgaben für Neu- und Umbauten. Dazu gehört vor allem mehr Grün auf privaten Flächen – etwa durch begrünte Vorgärten oder Dachbegrünungen. Begrünte Grundstücke leisten einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima. Sie sorgen für Abkühlung an heißen Tagen, verbessern die Luftqualität, bieten Lebensraum für Tiere und Pflanzen und helfen bei Starkregen, weil Wasser besser im Boden versickern kann.
Ein besonderes Problem stellen sogenannte Schottergärten dar. Sie verschlechtern das Mikroklima, bieten kaum Lebensraum für Tiere und verhindern die Versickerung von Regenwasser. Deshalb sind sie in Nordrhein-Westfalen bereits seit mehreren Jahren verboten.
Entwicklung seit 2019
Das Thema Begrünung öffentlich sichtbarer Flächen beschäftigt die Stadt Würselen schon länger. Seit 2019 wird intensiv daran gearbeitet, Steingärten zurückzudrängen und mehr Grün in die Stadt zu bringen. Dazu gehörten verschiedene Projekte und Aktionen. Ein Beispiel sind die Nordkreis-Wettbewerbe von 2021 bis 2024, bei denen Bürgerinnen und Bürger ihre Vorgärten, Balkone und Fassaden begrünt haben.
Auch die Stadt selbst hat Projekte umgesetzt, um Biodiversität und Stadtbild zu verbessern. Dazu zählen das Projekt „Buntes Band“ und das aktuell laufende „Buntes Band 2.0“.
Vom Konzept zur Satzung
Mitte 2023 begann die Stadtverwaltung mit der Arbeit an der Freiflächengestaltungssatzung. Ziel war es, die bisherigen Informations- und Förderangebote durch verbindliche Regeln zu ergänzen.
Nach mehreren Abstimmungen und fachlichen Überarbeitungen verabschiedete der Rat der Stadt Würselen die Satzung am 3. Juli 2025 (Beschluss VO/24/0389).
Broschüre erklärt die Regeln
Wer plant zu bauen oder sein Grundstück grundlegend zu verändern, findet in der Begleitbroschüre eine verständliche Übersicht. Dort wird der Satzungstext erklärt – mit Beispielen, Erläuterungen und Kontaktdaten wichtiger Ansprechpersonen. So sollen die sonst oft komplizierten rechtlichen Formulierungen leicht nachvollziehbar werden.
Öffentliche Infoveranstaltung
Wer mehr über die neuen Regeln erfahren möchte, kann eine öffentliche Informationsveranstaltung besuchen:
Mittwoch, 15. April, 17:30 Uhr, Saal des Alten Rathauses, Kaiserstraße 36 (1. OG)
Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Download und Informationen
Die neue Freiflächengestaltungssatzung der Stadt Würselen wurde am 13. März 2026 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie tritt am 14. März 2026 in Kraft.
Die Satzung und die Begleitbroschüre mit Erläuterungen stehen auf der städtischen Internetseite zum kostenlosen Download zur Verfügung unter wuerselen.de/klimaanpassung.
