Geschult werden Paare, Ehepaare und Einzelpersonen, die sich dazu entschlossen haben, einem Kind ein neues Zuhause zu geben, wenn es nicht in seiner Herkunftsfamilie verbleiben kann. Nicht jedes Kind hat das Glück in einer gesunden, stabilen Familie aufzuwachsen. Viele Kinder erleben Gewalt, Verwahrlosung, und mangelnde Förderung.
Manche Herkunftsfamilien stecken in einer Krise und benötigen etwas Zeit, um die Probleme zu bearbeiten und zu bewältigen. Sie sind willens mitzuarbeiten und Ihre Kinder bald wieder zurückzunehmen. Diese Kinder werden in der Regel in Bereitschaftspflegefamilien (Familiäre Bereitschaftsbetreuung) untergebracht, die sich in dieser Klärungszeit gut um die Kinder kümmern, sie versorgen und die entsprechenden Besuchskontakte zur Herkunftsfamilie ermöglichen und fördern, um eine gute Rückführung zu ermöglichen.
Andere Kinder brauchen langfristig ein neues Zuhause, viele auf Dauer. Sie benötigen einen liebevollen Rahmen in einer Pflegefamilie, den Aufbau neuer sicherer Bindungen, Stabilität, Verlässlichkeit und Geborgenheit. So soll es den Kindern ermöglicht werden, Versäumtes nachzuholen und Vertrauen in einfühlsame Erwachsene zu entwickeln. Auch in dieser Form der Vollzeitpflege besteht für die Kinder die Möglichkeit ihre Eltern im Rahmen von Besuchskontakten zu sehen, Fotos auszutauschen und gemeinsame Gespräche zu führen. Für diese Aufgabe der Dauerpflege braucht es Offenheit, Verständnis aber auch Klarheit der Pflegepersonen.
Menschen, die sich dieser anspruchsvollen Aufgabe stellen möchten, sollten Geduld, Flexibilität, Empathie, Offenheit und Lernbereitschaft mitbringen. Sie müssen bereit sein, ihre Familie für das Kind zu öffnen und eine hohe Kooperationsbereitschaft mit dem betreuenden Pflegekinderdienst mitbringen. Denn nur wenn man im Sinne des Kindeswohls Probleme anspricht, kann der PKD lösungsorientiert helfen, beraten und unterstützen.
Pflegeeltern sind nicht einfach nur die „neue Familie“, sie sind Hilfe zur Erziehung nach § 33 SGB VIII, schließen einen Vertrag mit der jeweiligen Kommune, aus der das Pflegekind kommt und werden für ihren Einsatz vergütet. Dieses „Pflegegeld“ wird in NRW nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. jedes Jahr neu berechnet. Diese Vergütung ist steuerfrei. Darüber hinaus gelten in der StädteRegion Aachen Richtlinien, nach denen man Zuschüsse zu bestimmten Anschaffungen für das Pflegekind bekommt. Bei Dauerpflege hat man den Anspruch auf einen Beitrag zur Alterssicherung.
Bei der Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie ist durch die Zahlung des Pflegegelds der notwendige Unterhalt des Kindes sichergestellt.
Vielleicht haben Sie schon einmal über diese Form der Hilfe für Kinder nachgedacht? Vielleicht haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann können Sie sich unverbindlich bei dem Pflegekinderdienst Ihrer Stadt über dieses Thema informieren. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie mit Ihrem Pflegekinderdienst einen Gesprächstermin: Stadt Alsdorf, Frau Inam, Tel. 02404- 50278, E-Mail an esra.inam@alsdorf.de; Stadt Herzogenrath, Herr Redlin, Tel. 02406- 83513, E-Mail an michael.redlin@herzogenrath.de und Stadt Würselen, Frau Eschweiler, Tel. Nr. 02405- 675150, E-Mail an gabriele.eschweiler@wuerselen.de.
Weitere Informationen erhalten Sie auch im Familienportal: https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/pflegefamilien/zeitdiepraegt
