Hauptstraße: Fragen und Antworten
Viele Fragen und Antworten zur Notmaßnahme in der Hauptstraße konnten beim Infoabend am 2. März geklärt werden. Alle Informationen, die den zahlreichen Gästen an dem Abend zuteil wurden, sollen hier für alle verfügbar sein. Fragen, die an dem Abend offen geblieben sind, wurden inzwischen beantwortet und stehen ebenfalls hier zur Verfügung.
Einige Antworten sind noch in Abstimmung. Der Fragenkatalog wird nach Bedarf aktualisiert.
Wie ist der aktuelle Zeitplan – und wie lange dauert die Vollsperrung der Hauptstraße noch an?
Die Regionetz hatte bereits am Infoabend mitteilt: Die Sicherungsmaßnahmen am betroffenen Gebäude sind bereits seit Anfang März abgeschlossen. Die Reparaturen laufen seit 9. März, es muss 70 bis 80 cm tief ausgekoffert und neu verfüllt werden. Auch die Nebenanlagen einschließlich Gehwegen müssen wiederhergestellt werden.
Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Anfang Mai.
Hätte man diese Maßnahme nicht schneller abarbeiten können seit Oktober?
Der Rohrbruch ist ein absoluter Ausnahmefall und eine Schadenslage mit enormem Ausmaß.
Seit Oktober waren zahlreiche Beteiligte nicht untätig – allen voran die Regionetz. Es sind Untersuchungen gemacht worden und Gutachten erstellt worden. Es mussten Fachfirmen gefunden werden, die die notwendigen Arbeiten ausführen können. Im Hinblick auf den Zeitpunkt Ende Oktober und die bevorstehende Weihnachtszeit wurde in den verbleibenden Arbeitswochen bis Ende Februar einiges geschafft.
Gibt es Anzeichen dafür, dass wir ein grundsätzliches Problem mit Unterspülungen haben?
Nach Mitteilung der Regionetz gibt es grundsätzlich kein Problem mit Unterspülungen. Im Zuge von größeren Wasserrohrbrüchen kann es aber immer vereinzelt zu Unterspülungen kommen, diese werden aber von der Regionetz untersucht und behoben.
Werden nach der aktuellen Notmaßnahme weitere Teile der Hauptstraße erneuert?
Ja. Die Trinkwasserleitung muss durch die STAWAG, die für die Trinkwasserleitungen zuständig ist, saniert werden. Es geht um einen größeren Abschnitt, der derzeit durch Bohrungen und weitere Begutachtungen genau ermittelt wird.
Aus Sicht der Stadt Würselen hat dieses Thema einen enormen Stellenwert – nicht zuletzt aufgrund der Verkehrsbedeutung der Hauptstraße mit etwa 12.000 bis 15.000 Durchfahrten pro Tag. Unsere Erwartungshaltung ist daher, dass der Prozess mit Hochdruck vorangetrieben wird und die dann notwendigen Maßnahmen transparent, rechtzeitig und gut nachvollziehbar kommuniziert werden.
Mit welchem Ausmaß ist zu rechnen – erfolgen die Arbeiten unter Vollsperrung oder kann eine Vollsperrung verhindert werden?
Die STAWAG hat mitgeteilt, dass sich die Lebensdauer der bestehenden Trinkwasserleitung dem Ende nähert. Ausdruck dessen sind die Rohrbrüche, die in den vergangenen Jahren vermehrt aufgetreten sind.
Vor diesem Hintergrund ist eine Sanierung der Leitung erforderlich, um die Versorgungssicherheit dauerhaft zu gewährleisten und weitere Schäden zu vermeiden.
Die konkrete Ausgestaltung der Baumaßnahme befindet sich derzeit noch in der Planung durch die STAWAG. Dabei sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen: Die bestehende Trinkwasserleitung muss während der Bauzeit in Betrieb bleiben. Zudem ist zu klären, ob und in welchem Umfang sich weitere Versorger dieser Maßnahme anschließen.
Auch die künftige Verkehrsführung hängt von diesen Planungen ab und kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend festgelegt werden.
Ziel aller Beteiligten ist es, die Einschränkungen für Anwohnerinnen, Anwohner und Gewerbetreibende so gering wie möglich zu halten. Eine Vollsperrung soll daher – wo immer möglich – vermieden werden.
Gleichzeitig lässt sich eine abschnittsweise Vollsperrung in bestimmten Bereichen unter Umständen nicht vermeiden. Dies hängt insbesondere von der verbleibenden Fahrbahnbreite, der Lage der Leitungen und den örtlichen Gegebenheiten ab.
Weder STAWAG noch die Stadt haben ein Interesse daran, Straßen länger oder weitergehend als notwendig zu sperren. Ziel ist stets eine möglichst zügige und effiziente Durchführung der Arbeiten.
Sobald die Planungen weiter konkretisiert sind, wird die Öffentlichkeit frühzeitig über den genauen Ablauf informiert.
Wie ist der Zeitplan für die bevorstehende Baumaßnahme?
Nach aktuellem Stand geht die STAWAG davon aus, dass innerhalb der kommenden zwei Monate mit der konkreten Planung der Maßnahme begonnen werden kann.
Ein verbindlicher Zeitplan für die Umsetzung kann erst auf Grundlage dieser Planung festgelegt werden.
Sobald belastbare Ergebnisse vorliegen, werden STAWAG und Stadt Würselen umfassend informieren. In diesem Zusammenhang ist auch eine weitere Bürgerinformationsveranstaltung vorgesehen, zu der frühzeitig eingeladen wird.
Wer ist für die Planung und Projektleitung verantwortlich?
Die Planung von Tiefbaumaßnahmen erfolgt grundsätzlich in enger Abstimmung zwischen den beteiligten Versorgern (z. B. für Wasser, Strom, Kanalisation, Fernwärme oder Glasfaser) sowie den zuständigen Straßenbaulastträgern – für die Fahrbahn in diesem Fall Straßen.NRW und für Nebenanlagen (Gehwege) die Stadt Würselen.
Die Gesamtverantwortung für Planung und Umsetzung liegt jeweils bei dem Träger, der die Maßnahme veranlasst. Das Projektmanagement kann daher je nach Maßnahme variieren.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Sanierung der Trinkwasserleitung. Daher liegt die Projektverantwortung bei der STAWAG.
Erfolgt gleichzeitig ein Ausbau mit Glasfaser?
Genau wie andere Versorger und Unternehmen werden auch Telekommunikationsunternehmen angefragt und in die weitere Planung einbezogen.
Welche Unkosten kommen auf die Menschen zu?
Für die Anwohnerinnen und Anwohner entstehen durch die Sanierung der Trinkwasserleitung grundsätzlich keine Kosten. Die Arbeiten an der Hauptleitung sowie die damit verbundenen Maßnahmen werden nicht in Rechnung gestellt.
Darüber hinaus fallen keine Straßenausbaubeiträge an, da diese in Nordrhein-Westfalen seit 2024 abgeschafft sind.
Was sind die Gründe für die aktuelle Umleitungsstrecke? Kann die aktuelle Umleitungssituation verbessert werden?
Die übergeordnete Umleitung führt bewusst an der Ortslage vorbei über die K34. Ziel ist es, den Durchgangsverkehr möglichst aus dem Ort herauszuhalten.
Unabhängig davon ist festzustellen, dass es dennoch zu Ausweichverkehren in den Gemeindestraße innerhalb der Ortslage Broichweiden kommt. Die Stadt beobachtet die Situation fortlaufend und hat bereits verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung umgesetzt (z. B. Sicherung von Gehwegen, Haltverbote, Geschwindigkeitsanzeige).
Der wiederholt geäußerte Vorschlag, eine Einbahnstraßenregelung einzuführen, wurde bereits frühzeitig geprüft. Aufgrund fachlicher Bedenken – insbesondere mit Blick auf Verkehrsverlagerungen und mögliche Mehrbelastungen in einzelnen Straßen – wurde diese zunächst nicht weiterverfolgt.
Zum damaligen Zeitpunkt war zudem nicht absehbar, dass sich die derzeitige Maßnahme über einen derart langen Zeitraum erstrecken würde. Inzwischen steht fest, dass eine weitere Sanierungsmaßnahme folgen wird, die erneut mit verkehrlichen Einschränkungen verbunden sein wird.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Verwaltung entschieden, eine Einbahnstraßenregelung nun testweise zu erproben. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass sich im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung eine Mehrheit der anwesenden Anwohnerinnen und Anwohner für eine solche Lösung ausgesprochen hat. Ziel ist es, Erfahrungen zu sammeln und zu bewerten, ob eine solche Regelung – abhängig von Bauabschnitten und Dauer – für die kommende Maßnahme eine geeignete Option darstellen kann.
Flankierend wird im Zuge der Umsetzung auch die Beschilderung der großräumigen Umleitung über die K34 nochmals deutlich verbessert. Hierzu werden zusätzliche und besser wahrnehmbare Hinweistafeln aufgestellt, um den Durchgangsverkehr noch konsequenter auf die vorgesehene Route zu lenken.
Ist eine großräumige Einbahnstraßenregelung eine Alternative? Kann eine solche Regelung für die verbleibende Bauzeit bis Mai getestet werden?
Ja, siehe vorherige Frage und Antwort. Die Regelung ist in Vorbereitung und wird in Kürze angeordnet.
Wie kann man die Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer reduzieren?
Die Überwachung des fließenden Verkehrs liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Polizei. Stadt und Polizei stehen hierzu in engem Austausch, sodass entsprechende Hinweise regelmäßig weitergegeben werden.
Ergänzend setzt die Stadt auf verkehrsberuhigende Maßnahmen. Dazu zählen beispielsweise Geschwindigkeitsanzeigen, wie sie bereits in der Feldstraße installiert wurden.
Im Umfeld besonders sensibler Bereiche – etwa an der Grundschule Schulstraße – sind im Zuge der geplanten Einbahnstraßenregelung weitere Maßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören unter anderem sogenannte „Berliner Kissen“, die zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit beitragen.
Ist ein Durchfahrtverbot machbar? Warum fahren beispielsweise Busse überhaupt durch die Buschstraße?
Seit der Sperrung der A544 gilt für die Ortslage Broichweiden ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Ausgenommen ist lediglich der Anlieger- bzw. Zielverkehr.
Die übergeordnete Umleitung führt großräumig über die Ortsumgehung (K34). Eine Notwendigkeit für Busse, durch die Wohnstraßen in der Ortslage zu fahren, besteht nach dieser Regelung grundsätzlich nicht. Nach aktuellem Kenntnisstand halten sich die regulären Linienverkehre an die vorgegebenen Umleitungsstrecken.
Die Hinweise aus der Bürgerschaft, dass dennoch vereinzelt Busse in den Nebenstraßen beobachtet werden, wurden aufgegriffen und mit der ASEAG besprochen. Dabei handelt es sich nach bisherigen Erkenntnissen nicht um den regulären Linienverkehr, sondern um einzelne Sonder- oder Zusatzfahrten. Das Fahrpersonal wurde nochmals ausdrücklich auf die geltenden Regelungen hingewiesen.
Sollten weiterhin Verstöße festgestellt werden, ist es hilfreich, diese möglichst konkret (z. B. mit Datum, Uhrzeit und – sofern möglich – Kennzeichen) zu dokumentieren und direkt an die ASEAG oder das Ordnungsamt der Stadt Würselen zu melden.
Gibt es bereits Pläne seitens der Stadt für die Hauptstraße, die in diesem Zusammenhang umgesetzt werden sollen?
Wichtig ist hier nochmals zu unterscheiden: Bei der Hauptstraße handelt es sich um eine Landesstraße in der Baulast von Straßen NRW. Die Stadt Würselen ist lediglich für die Nebenanlagen verantwortlich. Bezüglich derer gibt es keine konkreten Umbaupläne.
Wer zahlt die Kosten für die Hausanschlüsse, die evtl. zu Schaden kommen?
Nach aktuellem Kenntnisstand ist nicht davon auszugehen, dass Hausanschlüsse durch den regulären Umleitungsverkehr beschädigt werden.
Sollten im Einzelfall dennoch Schäden auftreten, sind diese individuell zu prüfen. Maßgeblich ist dabei insbesondere die konkrete Ursache des Schadens.
Wer zahlt für Schäden infolge des enormen Umleitungsverkehrs?
Die wesentliche Umleitung ist über die K34 ausgewiesen und führt damit gezielt an der Ortslage Broichweiden vorbei.
Sollten im innerörtlichen Bereich dennoch Schäden auftreten, die auf Ausweichverkehre zurückzuführen sein könnten, ist eine Prüfung im jeweiligen Einzelfall erforderlich. Dabei kommt es insbesondere auf die konkrete Schadensursache und deren Nachweis an.
Es gibt offensichtlich Beschädigungen an Gebäuden. Was ist den Eigentümern zu raten – sind Bestandsaufnahmen oder Gutachten sinnvoll?
Bei geplanten Maßnahmen werden Dokumentationen zum Zustand der Gebäude angefertigt, dahingehend kommen die Regionetz oder die STAWAG aktiv auf die Anwohner zu. Bei Notmaßnahmen ist das im Vorfeld natürlich nicht möglich.
Betroffene, die konkrete Schäden in Folge einer Baumaßnahme geltend machen möchten, haben die Möglichkeit, sich mit nachweisebaren und konkretisierten Schadensforderungen an die Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen zu wenden. Die E-Mailadresse lautet: schaden@eva-aachen.de.
Die eingereichten Forderungen werden dort erfasst, an die Versicherung weitergeleitet und sorgfältig geprüft. Sofern eine Einstandspflicht besteht, werden berechtigte Schadenersatzforderungen selbstverständlich übernommen.
An wen können sich Unternehmer mit Umsatzeinbußen infolge eines solchen Unglücks wenden?
(Antwort ist in Abstimmung mit der Regionetz/STAWAG)