
Kronenhöfe Fronhofstraße/Neusener Straße
Nach der Insolvenz der Bäckerei Kronenbrot wurde das brachliegende Gelände von der KD Kronenhöfe GmbH & Co.KG mit dem Ziel erworben, ein neues Wohnquartier zu errichten. Zur Realisierung der Planung wurde vom Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität am 12.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes 235 „Fronhofstraße Neusener Straße“, sowie die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Beschlussvorlage VO/23/0287 kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden (siehe „weitere Informationen“ auf dieser Seite). Der Aufstellungsbeschluss ist im Amtsblatt Nr. 15 vom 27.10.2023 bekannt gemacht worden.
Auf dem 3,4 ha großen Areal soll unter dem Projektnamen „Kronenhöfe“ ein neues Wohngebiet mit einer Mischung aus Ein- und Mehrfamilienhäuser für alle Alters- und Einkommensschichten entstehen. Es soll sich in drei Wohn- und Spielhöfe gliedern, welche die Treffpunkte der einzelnen Nachbarschaften bilden sollen. Im Zentrum liegt der begrünte Quartiersplatz.
Aufgrund der Vornutzung war das Plangebiet nahezu vollständig bebaut und versiegelt. Lediglich im Umfeld der Villa an der Neusener Straße sowie im Süden des Plangebietes gab es unversiegelte Flächen. Der Baumbestand wird soweit möglich bei den Planungen erhalten. Durch die Neuplanungen und Umgestaltung wird das Mikroklima an dieser Stelle deutlich verbessert, da Aspekte wie Gründächer, begrünte private und öffentliche Außenräume und Spielflächen im städtebaulichen Konzept Berücksichtigung finden.
In der Sitzung am 20.03.2025 hat der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität die Abwägung der während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen gemäß den Stellungnahmen der Verwaltung beschlossen. Die Beschlussvorlage VO/24/0445 kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden (siehe „weitere Informationen“ auf dieser Seite).
Gleichzeitig beschloss der Ausschuss die Veröffentlichung des Bebauungsplanes 235 und der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 (2) BauGB. Am 01.04.2025 fand dazu im Pädagogischen Zentrum des Heilig-Geist-Gymnasiums, Broicher Straße 103, eine Bürgerinformation statt. Die Veröffentlichung erfolgte im Internet und durch Auslegung im Rathaus in der Zeit vom 07.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025.
Der Rat der Stadt Würselen hat am 03.07.2025 die Abwägung der während der Veröffentlichung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum B-Plan 235 und zur 19. Änderung des FNP gemäß den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung beschlossen. Gleichzeitig beschloss der Rat die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes sowie den Bebauungsplan 235 in der vorliegenden Fassung mit den zugehörigen Textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung. Die Beschlussvorlage VO/25/0199 kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden (siehe „weitere Informationen“ auf dieser Seite).
Die 19. Änderung des FNP muss nun von der Bezirksregierung gemäß § 6 BauGB genehmigt werden, bevor sie und der B-Plan 235 in Kraft treten können. Anschließend wird mit den Erschließungsarbeiten begonnen und 2026 sollen die ersten Wohnhäuser auf dem Gelände entstehen.