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Kommunalwahlen: Briefwahlbüro öffnet am 4. August

Anlässlich der anstehenden Kommunalwahlen öffnet das Briefwahlbüro im Rathaus, Erdgeschoss, großer Sitzungssaal, ab dem 4. August zu folgenden Öffnungszeiten:

  • montags: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
  • dienstags: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
  • mittwochs: 08:30 Uhr - 16:00 Uhr durchgehend
  • donnerstags: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
  • freitags: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Am Freitag, 12. September ist das Wahlbüro bis 15:00 Uhr geöffnet.

Zum aktuellen Zeitpunkt kann noch nicht garantiert werden, dass am 4. August die Stimmzettel zur Städteregionsratswahl und Städteregionstagswahl vorliegen, sodass bis zur Lieferung der Stimmzettel keine Briefwahlunterlagen ausgehändigt bzw. versendet werden können. 

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist unabhängig davon über die unten beschriebenen Wege möglich.

Über die städtische Website informieren wir Sie unverzüglich, sobald die Stimmzettellieferung erfolgt ist. 

Versand von Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 4. August versandt.

Wer bis zum 24. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und wahlberechtigt ist, sollte dies beim Wahlamt der Stadt Würselen klären. Einspruch gegen das Wählerverzeichnis kann spätestens bis zum 29. August eingelegt werden.

Beantragung von Briefwahlunterlagen

 Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ab dem 4. August folgendermaßen möglich:

  • über den QR- Code auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung
  • über das Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
  • über den Web-Aufruf auf der Internetseite der Stadt Würselen: wuerselen.de/wahlen in der Zeit vom 4. August bis 10. September 
  • über das Serviceportal der Stadt Würselen: serviceportal.wuerselen.de | Stichwort Wahlen
  • persönlich über die E-Mail-Adresse wahlen@wuerselen.de unter Angabe des Vor- und Nachnamens, der Anschrift und des Geburtsdatums
  • oder persönlich - unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes 

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, eine andere Person zu bevollmächtigen, die Briefwahlunterlagen in Empfang zu nehmen. Hier ist allerdings zu beachten, dass der Antrag von der antragstellenden Person sowie von der bevollmächtigten Person unterschrieben werden muss und maximal nur vier Vollmachten zulässig sind.

Weitere wichtige Informationen rund um die Wahlen stehen auf der städtischen Website wuerselen.de/wahlen zur Verfügung und werden bei Bedarf ständig aktualisiert.