Das Würselener Rathaus vom Morlaixplatz aus fotografiert.

B-Plan 241 "Am Alten Kaninsberg II"

B-Plan 241 "Am Alten Kaninsberg II"

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität der Stadt Würselen hat in seiner Sitzung am 26.02.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 241 „Am Alten Kaninsberg II“ gemäß § § 13 (1) i.V.m. § 9 (2a) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Würselen Nr. 9 vom 09.05.2025 bekannt gemacht.

Ziel und Zweck der Planung sind die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) insbesondere das Ziel 6.5-2 - Standorte des großflächigen Einzelhandels mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur in zentralen Versorgungsbereichen und des Zentrenkonzeptes für die Stadt Würselen mit Beschluss vom 11.07.2017 (VO/17/0163) umzusetzen. Durch einen Verwaltungsrechtsstreits mit den beiden Urteilen 7 A 794/22 und 7 A 828/22 ist durch das Oberverwaltungsgericht Münster am 05.12.2024 der Bebauungsplan 216 “Am Alten Kaninsberg“ als unwirksam eingestuft worden.

Da Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 216 durch das Urteil nach § 34 BauGB zu beurteilen sind, ist es erforderlich, den Bebauungsplan 241 "Am Alten Kaninsberg II" aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 241 "Am Alten Kaninsberg II" (siehe Anlage) wurde größer gefasst, um auch für den umliegenden Bereich eine der Landesplanung angepasste Entwicklung zu gewährleisten.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches kann der hier eingesehen werden:

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