Kommunale Wärmeplanung: Fragen und Antworten
Auf dieser Seite werden Fragen und Antworten rund um die Kommunale Wärmeplanung gesammelt und ständig aktualisiert.
Was ist die kommunale Wärmeplanung (KWP)?
Die kommunale Wärmeplanung umfasst die Entwicklung von Konzepten und Maßnahmen, die eine klimaneutrale Wärmeversorgung ermöglichen sollen. Sie bildet einen zentralen Baustein der Wärmewende und spielt damit eine wesentliche Rolle auf dem Weg zur Klimaneutralität. Im Würselener Stadtgebiet unterscheiden sich die Energieversorgungsstrukturen je nach Standort. Der kommunale Wärmeplan macht sichtbar, in welchen Bereichen welche Potenziale für nachhaltige Wärmequellen bestehen. Er dient als wirkungsvolles strategisches Instrument für den Umbau der Wärmeversorgung, ohne selbst verbindliche Vorgaben oder Pflichten zu schaffen. Rechtliche Anforderungen für Immobilieneigentümer sind hingegen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt.
Welchen Nutzen hat die KWP und warum ist sie so wichtig?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument. Sie liefert Handlungsempfehlungen für die Umsetzung einer klimaneutralen Wärmeversorgung.
Welche rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen beeinflussen die KWP?
Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes ist Anfang 2024 in Kraft getreten. Darauf aufbauend folgt die Überführung in Landesrecht, die im Verlauf des Jahres 2024 erwartet wird. Für die Stadt Würselen bedeutet dies gemäß den bundesrechtlichen Vorgaben, dass der erste kommunale Wärmeplan spätestens bis zum 30. Juni 2028 erstellt sein muss. Anschließend ist die Wärmeplanung bis zum Jahr 2045 im Fünfjahresrhythmus zu aktualisieren.
Nach dem kommunalen Wärmeplanungsgesetz müssen alle Wärmenetze spätestens bis zum 31. Dezember 2044 vollständig mit erneuerbaren Energien, mit unvermeidbarer Abwärme oder mit einer Kombination dieser Quellen betrieben werden. Dabei können die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen des Bundesgesetzes von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sein.
Die kommunale Wärmeplanung steht grundsätzlich in engem Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dieses legt fest, unter welchen Voraussetzungen welche Heizungsanlagen installiert werden dürfen.
Was ist das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eine seit dem 1. November 2020 geltende Regelung, die im Jahr 2023 überarbeitet wurde. Es fasst die früheren Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in einem einheitlichen Rechtsrahmen zusammen. Das Gesetz gilt für alle beheizten oder klimatisierten Gebäude und definiert vor allem Anforderungen an die Heiztechnik sowie an den energetischen Dämmstandard.
Mit der zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Novelle wurde die sogenannte „65-Prozent-Regel“ eingeführt. Sie besagt, dass neue Heizungen künftig mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das GEG eröffnet hierfür verschiedene Möglichkeiten, darunter die Nutzung von Fernwärme, Wärmepumpen oder Solarthermie. Welche konkreten Vorgaben gelten, hängt davon ab, ob es sich um einen Neubau handelt, ein bestehendes Gebäude betroffen ist oder die Kommune bereits ein Wärmenetz festgelegt hat.
Kommunale Wärmeplanung & GEG
Die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum Austausch von Heizungen sind für Kommunen vor allem bei Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Bedeutung. Der Zusammenhang zwischen dem GEG und der Kommunalen Wärmeplanung ist jedoch geringer, als oft angenommen wird. Das GEG regelt unter anderem den Einsatz erneuerbarer Heizsysteme, während die Kommunale Wärmeplanung als strategisches Instrument der Wärmewende dient und keine direkten rechtlichen Folgen hat. Seit dem Inkrafttreten des Landeswärmegesetzes im Dezember 2024 sind Städte in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Die Vorgaben des GEG bleiben davon unberührt.
Wie läuft die Kommunale Wärmeplanung ab?
Der kommunale Wärmeplan legt dar, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung auf dem Stadtgebiet gestaltet werden kann und welche Rolle erneuerbare Energieträger sowie unvermeidbare Abwärme dabei spielen. Da die Möglichkeiten für eine klimaneutrale Wärmeversorgung stark von lokalen Rahmenbedingungen abhängen – etwa geeigneten Flächen für Solarthermie oder geothermischen Potenzialen – definiert das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung einen verbindlichen Orientierungsrahmen. Dabei sollen die örtlichen Potenziale bestmöglich einbezogen werden, beispielsweise durch den Anschluss an bestehende Wärmenetze, den Ausbau neuer Netzinfrastrukturen oder die schrittweise Dekarbonisierung der dortigen Wärmeerzeugung.
Für die Erstellung des Wärmeplans ist die enge Zusammenarbeit aller städtischen Ämter, kommunalen Betriebe, Energieversorger sowie der lokalen Unternehmen und Bürger unerlässlich.
Die kommunale Wärmeplanung folgt dabei den folgenden Schritten:
1. Schritt: Bestandsanalyse
2. Schritt: Potenzialanalyse
3. Schritt: Zielszenario
4. Schritt: Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete („Wärmeplan“)
5. Schritt: Entwicklung einer UmsetzungsstrategieWelche Akteure sind beteiligt?
Bei der kommunalen Wärmeplanung sind laut Gesetz die Öffentlichkeit, Träger öffentlicher Belange, Netzbetreiber sowie weitere natürliche oder juristische Personen zu beteiligen.
Wie findet der Datenschutz bei der Erstellung der KWP-Berücksichtigung?
Nach dem kommunalen Wärmeplanungsgesetz dürfen Kommunen Verbrauchsdaten zu Gas und Wärme nur dann erfassen, wenn sie frei von personenbezogenen Informationen sind. Um die Anonymität zusätzlich zu sichern, können bei Bedarf benachbarte Hausnummern oder ganze Baublöcke zusammengelegt werden, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Nutzer:innen möglich sind. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen, die ihre Daten bereitstellen, bleiben dabei gewahrt.
Wie kann die KWP zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen?
Ein Großteil der Wärmeversorgung in Deutschland wird immer noch mit fossilen Brennstoffen gedeckt. Diese haben einen erheblichen Anteil an der Entstehung von Treibhausgasemissionen. In Deutschland entfallen circa 20 Prozent der Emissionen auf das Heizen und Kühlen von Gebäuden und Warmwasser. Der kommunale Wärmeplan gibt Informationen darüber, wie die bestehende Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umgestellt werden kann und wo Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt werden sollten. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen.
Entstehen für mich als Eigentümer Pflichten aus der KWP?
Nein. Die kommunale Wärmeplanung entfaltet gegenüber Ihnen als Eigentümer keine unmittelbare rechtliche Wirkung und begründet weder einklagbare Ansprüche noch Pflichten. Die dargestellten Gebiete dienen lediglich als Hinweise darauf, wo bestimmte Wärmeversorgungsoptionen voraussichtlich geeignet sind.
Für die Heizungsanlagen in Gebäuden tragen die jeweiligen Eigentümer selbst die Verantwortung. Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen ab dem 1. Juli 2026 neue Heizungen in bestehenden Gebäuden mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Für Neubauten gilt diese Vorgabe bereits seit dem 1. Januar 2024.
Beim Umstieg auf ein anderes Heizsystem stehen verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung, etwa durch die Verbraucherzentrale. Darüber hinaus existieren kommunale Förderprogramme, beispielsweise für Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen oder Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung.
Erfahre ich durch die KWP, welche Heizung ich künftig benötige?
Die kommunale Wärmeplanung dient als strategisches Instrument und macht deutlich, welche lokalen Potenziale für erneuerbare Wärmequellen in den jeweiligen Bereichen vorhanden sind. Sie enthält jedoch keine konkreten Empfehlungen oder verbindlichen Vorgaben für einzelne Haushalte hinsichtlich einer kurzfristigen Umstellung der Heizungsanlage.
Als Immobilieneigentümer können Sie dem Wärmeplan dennoch entnehmen, welche Technologien sich grundsätzlich für die Wärmeversorgung Ihres Gebäudes eignen und welche Sanierungsmaßnahmen dafür in Betracht kommen.
Wie gehe ich bei einem geplanten Heizungstausch vor?
Informationen dazu gibt es hier:
Heizung tauschen – so geht's Schritt für Schritt | Verbraucherzentrale.de
Was mache ich, wenn meine Heizung jetzt defekt ist und ausgetauscht werden muss?
Wir empfehlen Ihnen zunächst, einen Termin mit einem unabhängigen Energieberater – etwa der Verbraucherzentrale NRW – zu vereinbaren. Dort erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten für Ihr Gebäude.
Zudem bekommen Sie Hinweise zum weiteren Vorgehen und eine Einschätzung dazu, ob für Sie vorübergehende Lösungen sinnvoll sind oder ob Sie direkt auf eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien bzw. Umweltwärme umsteigen sollten.
Vorab können Sie sich im Leitfaden der Verbraucherzentrale bereits über die notwendigen Schritte beim Austausch Ihrer Heizungsanlage informieren.
Da viele unterschiedliche Faktoren für den Heizungstausch eine Rolle spielen, kann diese Frage derzeit nicht pauschal beantwortet werden.
Die Verbraucherzentrale hat jedoch einen Leitfaden herausgegeben, der bei dieser Frage hilfreich sein kann:
Heizung tauschen – so geht's Schritt für Schritt | Verbraucherzentrale.de
Welche Auswirkungen hat die KWP auf Mieter?
Für Mieter besteht keine Pflicht, selbst tätig zu werden. Die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) richten sich ausschließlich an die Eigentümer.
Das GEG legt zudem fest, in welchem Umfang Mieterhöhungen nach energetischen Modernisierungen zulässig sind. Werden bei solchen Maßnahmen öffentliche Fördermittel genutzt, dürfen höchstens 10 Prozent der – nach Abzug der Förderung – entstandenen Kosten auf die Jahresmiete umgelegt werden.
Ohne die Inanspruchnahme von Fördergeldern können 8 Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete aufgeschlagen werden.
Die Mieterhöhungen sind jedoch gedeckelt: Beim Austausch der Heizungsanlage darf die monatliche Miete höchstens um 0,50 Euro pro Quadratmeter steigen. Bei anderen energetischen Modernisierungen liegt die Obergrenze bei 3 Euro pro Quadratmeter, da davon ausgegangen wird, dass die Heizkosten anschließend sinken.
Wie erfahre ich die Fortschritte in der Kommunalen Wärmeplanung?
Die Stadt Würselen wird regelmäßig über den aktuellen Stand und den Fortschritt in der Kommunalen Wärmeplanung auf wuerseeln.de, in den Social Media-Kanälen und in der lokalen Presse.
Grundsätzlich ist es hilfreich, den städtischen E-Mail-Newsletter zu abonnieren, der jeden Freitag über alle Neuigkeiten informiert. Anmeldung und Infos unter wuerselen.de/newsletter.
Kann ich mich in de Prozess der Wärmeplanung einbringen?
Die Stadt Würselen plant neben den Akteures-Workshops auch Workshops für Bürger um sich aktiv in die Gestaltung der Kommunalen Wärmeplanung einzubringen.
Was ist noch wichtig zu wissen?
Der Beschluss zur Kommunalen Wärmeplanung ändert nichts an den Regeln für den Heizungstausch. In Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern dürfen bis zum 30.06.2028 weiterhin neue Gas- oder Ölheizungen eingebaut werden. Diese dürfen auch danach weiter betrieben werden. Allerdings müssen die vorgeschriebenen steigenden Anteile an Biomasse oder Wasserstoff eingehalten werden. Das gilt unabhängig davon, ob es bereits einen Wärmeplan gibt oder nicht.