Kommunale Wärmeplanung:
Fragen und Antworten
Auf dieser Seite werden Fragen und Antworten rund um die Kommunale Wärmeplanung gesammelt und ständig aktualisiert.
Was ist die kommunale Wärmeplanung (KWP)?
Die kommunale Wärmeplanung umfasst die Entwicklung von Konzepten und Maßnahmen, die eine klimaneutrale Wärmeversorgung ermöglichen sollen. Sie bildet einen zentralen Baustein der Wärmewende und spielt damit eine wesentliche Rolle auf dem Weg zur Klimaneutralität. Im Würselener Stadtgebiet unterscheiden sich die Energieversorgungsstrukturen je nach Standort. Der kommunale Wärmeplan macht sichtbar, in welchen Bereichen welche Potenziale für nachhaltige Wärmequellen bestehen. Er dient als wirkungsvolles strategisches Instrument für den Umbau der Wärmeversorgung, ohne selbst verbindliche Vorgaben oder Pflichten zu schaffen. Rechtliche Anforderungen für Immobilieneigentümer sind hingegen im Gebäudemodernisierungsetz (GModG) festgelegt.
Welchen Nutzen hat die KWP und warum ist sie so wichtig?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument. Sie liefert Handlungsempfehlungen für die Umsetzung einer klimaneutralen Wärmeversorgung.
Welche rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen beeinflussen die KWP?
Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes ist Anfang 2024 in Kraft getreten. Darauf aufbauend folgt die Überführung in Landesrecht, die im Verlauf des Jahres 2024 erwartet wird. Für die Stadt Würselen bedeutet dies gemäß den bundesrechtlichen Vorgaben, dass der erste kommunale Wärmeplan spätestens bis zum 30. Juni 2028 erstellt sein muss. Anschließend ist die Wärmeplanung bis zum Jahr 2045 im Fünfjahresrhythmus zu aktualisieren.
Nach dem kommunalen Wärmeplanungsgesetz müssen alle Wärmenetze spätestens bis zum 31. Dezember 2044 vollständig mit erneuerbaren Energien, mit unvermeidbarer Abwärme oder mit einer Kombination dieser Quellen betrieben werden. Dabei können die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen des Bundesgesetzes von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sein.
Die kommunale Wärmeplanung steht grundsätzlich in engem Zusammenhang mit dem Gebäudemodernisierungsetz (GModG). Dieses legt fest, unter welchen Voraussetzungen welche Heizungsanlagen installiert werden dürfen.
Was bedeutet das Gebäudemodernisierungsgesetz für die kommunale Wärmeplanung?
Die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung bleibt bestehen. Wärmepläne müssen für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 und für kleinere Gemeindegebiete bis zum 30. Juni 2028 erstellt werden. Der Wärmeplan bleibt damit ein strategisches Planungs- und Informationsinstrument. Er zeigt beispielsweise, wo Wärmenetze, dezentrale Lösungen oder andere Versorgungsarten voraussichtlich geeignet sind. Der Wärmeplan selbst hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine individuellen Ansprüche oder Pflichten.
Wie läuft die Kommunale Wärmeplanung ab?
Der kommunale Wärmeplan legt dar, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung auf dem Stadtgebiet gestaltet werden kann und welche Rolle erneuerbare Energieträger sowie unvermeidbare Abwärme dabei spielen. Da die Möglichkeiten für eine klimaneutrale Wärmeversorgung stark von lokalen Rahmenbedingungen abhängen – etwa geeigneten Flächen für Solarthermie oder geothermischen Potenzialen – definiert das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung einen verbindlichen Orientierungsrahmen. Dabei sollen die örtlichen Potenziale bestmöglich einbezogen werden, beispielsweise durch den Anschluss an bestehende Wärmenetze, den Ausbau neuer Netzinfrastrukturen oder die schrittweise Dekarbonisierung der dortigen Wärmeerzeugung.
Für die Erstellung des Wärmeplans ist die enge Zusammenarbeit aller städtischen Ämter, kommunalen Betriebe, Energieversorger sowie der lokalen Unternehmen und Bürger unerlässlich.
Die kommunale Wärmeplanung folgt dabei den folgenden Schritten:
1. Schritt: Bestandsanalyse
2. Schritt: Potenzialanalyse
3. Schritt: Zielszenario
4. Schritt: Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete („Wärmeplan“)
5. Schritt: Entwicklung einer UmsetzungsstrategieWelche Akteure sind beteiligt?
Bei der kommunalen Wärmeplanung sind laut Gesetz die Öffentlichkeit, Träger öffentlicher Belange, Netzbetreiber sowie weitere natürliche oder juristische Personen zu beteiligen.
Wie findet der Datenschutz bei der Erstellung der KWP-Berücksichtigung?
Nach dem kommunalen Wärmeplanungsgesetz dürfen Kommunen Verbrauchsdaten zu Gas und Wärme nur dann erfassen, wenn sie frei von personenbezogenen Informationen sind. Um die Anonymität zusätzlich zu sichern, können bei Bedarf benachbarte Hausnummern oder ganze Baublöcke zusammengelegt werden, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Nutzer:innen möglich sind. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen, die ihre Daten bereitstellen, bleiben dabei gewahrt.
Wie kann die KWP zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen?
Ein Großteil der Wärmeversorgung in Deutschland wird immer noch mit fossilen Brennstoffen gedeckt. Diese haben einen erheblichen Anteil an der Entstehung von Treibhausgasemissionen. In Deutschland entfallen circa 20 Prozent der Emissionen auf das Heizen und Kühlen von Gebäuden und Warmwasser. Der kommunale Wärmeplan gibt Informationen darüber, wie die bestehende Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umgestellt werden kann und wo Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt werden sollten. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen.
Entstehen für mich als Eigentümer Pflichten aus der KWP?
Nein. Die kommunale Wärmeplanung entfaltet gegenüber Ihnen als Eigentümer keine unmittelbare rechtliche Wirkung und begründet weder einklagbare Ansprüche noch Pflichten. Die dargestellten Gebiete dienen lediglich als Hinweise darauf, wo bestimmte Wärmeversorgungsoptionen voraussichtlich geeignet sind.
Beim Umstieg auf ein anderes Heizsystem stehen verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung, etwa durch die Verbraucherzentrale. Darüber hinaus existieren kommunale Förderprogramme, beispielsweise für Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen oder Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung.
Erfahre ich durch die KWP, welche Heizung ich künftig benötige?
Die kommunale Wärmeplanung dient als strategisches Instrument und macht deutlich, welche lokalen Potenziale für erneuerbare Wärmequellen in den jeweiligen Bereichen vorhanden sind. Sie enthält jedoch keine konkreten Empfehlungen oder verbindlichen Vorgaben für einzelne Haushalte hinsichtlich einer kurzfristigen Umstellung der Heizungsanlage.
Als Immobilieneigentümer können Sie dem Wärmeplan dennoch entnehmen, welche Technologien sich grundsätzlich für die Wärmeversorgung Ihres Gebäudes eignen und welche Sanierungsmaßnahmen dafür in Betracht kommen.
Wie gehe ich bei einem geplanten Heizungstausch vor?
Informationen dazu gibt es hier:
Heizung tauschen – so geht's Schritt für Schritt | Verbraucherzentrale.de
Was mache ich, wenn meine Heizung jetzt defekt ist und ausgetauscht werden muss?
Wir empfehlen Ihnen zunächst, einen Termin mit einem unabhängigen Energieberater – etwa der Verbraucherzentrale NRW – zu vereinbaren. Dort erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten für Ihr Gebäude.
Zudem bekommen Sie Hinweise zum weiteren Vorgehen und eine Einschätzung dazu, ob für Sie vorübergehende Lösungen sinnvoll sind oder ob Sie direkt auf eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien bzw. Umweltwärme umsteigen sollten.
Vorab können Sie sich im Leitfaden der Verbraucherzentrale bereits über die notwendigen Schritte beim Austausch Ihrer Heizungsanlage informieren.
Da viele unterschiedliche Faktoren für den Heizungstausch eine Rolle spielen, kann diese Frage derzeit nicht pauschal beantwortet werden.
Die Verbraucherzentrale hat jedoch einen Leitfaden herausgegeben, der bei dieser Frage hilfreich sein kann:
Heizung tauschen – so geht's Schritt für Schritt | Verbraucherzentrale.de
Was ändert sich durch das Gebäudemodernisierungsgesetz?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz. Beim Austausch einer Heizung in einem bestehenden Gebäude können Eigentümerinnen und Eigentümer künftig unter anderem zwischen Wärmepumpe, Wärmenetzanschluss, Solarthermie, Biomasse, Hybridheizung, Stromdirektheizung sowie Gas- und Ölheizung wählen. Für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen gelten jedoch steigende Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe: ab 2029 mindestens 10 Prozent, ab 2030 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent. Die vollständige Umstellung der Brennstoffe bis 2045 wird noch nicht abschließend im GModG geregelt. Die Bundesregierung muss hierzu bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz zur Grüngas- und Grünheizölquote vorlegen.
Wie erfahre ich die Fortschritte in der Kommunalen Wärmeplanung?
Die Stadt Würselen wird regelmäßig über den aktuellen Stand und den Fortschritt in der Kommunalen Wärmeplanung auf wuerseeln.de, in den Social Media-Kanälen und in der lokalen Presse.
Grundsätzlich ist es hilfreich, den städtischen E-Mail-Newsletter zu abonnieren, der jeden Freitag über alle Neuigkeiten informiert. Anmeldung und Infos unter wuerselen.de/newsletter.
Kann ich mich in de Prozess der Wärmeplanung einbringen?
Die Stadt Würselen plant neben den Akteures-Workshops auch Workshops für Bürger um sich aktiv in die Gestaltung der Kommunalen Wärmeplanung einzubringen.
Muss ich wegen des Wärmeplans meine Heizung austauschen oder mich an ein Wärmenetz anschließen?
Allein durch die Veröffentlichung eines kommunalen Wärmeplans entsteht keine Pflicht, eine funktionierende Heizung auszutauschen. Die neuen Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes greifen grundsätzlich erst, wenn eine Heizungsanlage in einem bestehenden Gebäude ersetzt wird.
Was ist noch wichtig zu wissen?
Weitere wichtige Informationen finden Sie hier: GModG-Infoportal – Gebäudemodernisierungsgesetz: GModG-Infoportal - Gebäudemodernisierungsgesetz: Inhalt und Verfahren