Wasserverband Eifel-Rur

Bekanntmachung des Wasserverbands Eifel-Rur

Ankündigung von beabsichtigten Maßnahmen des Gewässerausbaus

Beschreibung und Zeitplanung
Ab dem 01.10.2026 führt der Wasserverband Eifel-Rur (im Folgenden: WVER) und die von ihm beauftragten Unternehmen Maßnahmen des Gewässerausbaus am Meisbach durch. Die geplanten Maßnahmen umfassen insbesondere die Wiederherstellung der Gewässersohle sowie des Uferbereichs auf ca. 300 m zwischen dem Regenüberlaufbecken im Bereich des Stadtparks Würselen und der Aachener Straße 179 / B57 in Würselen. Die Maßnahme der Wiederherstellung ist notwendig, um einen schadlosen Abfluss zu gewährleisten. 

Die geplante Maßnahme umfasst unter anderem die Entfernung der beschädigten Betonauskleidung, des Schutts und Gerölls, sowie die Wiederherstellung der Sohl- und Uferbefestigung mittels sog. Steinmatratzen und -netze. Die Bauzeit wird auf 2-3 Monate geschätzt. Eine längere Bauzeit kann aufgrund von möglichen Verzögerungen - z.B. durch Starkregen, Hochwasser oder Kampfmittelfunde - nicht ausgeschlossen werden. 

Gem. § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) in Verbindung mit § 97 Abs. 1 Landeswassergesetz NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.12.2021 kündigt der WVER hiermit die Durchführung der Ausbauarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung des Grundstücks Gemarkung Würselen, Flur 26, Nr. 115 auf Höhe des Stichweges der Aachener Straße 179 an.

Gem. § 41 Abs. 1 S. 1 WHG und § 97 Abs. 1 LWG NRW haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger des vorgenannten Grundstückes zu dulden, dass der Unternehmer oder dessen Beauftragte dieses zum Zwecke der Durchführung der geplanten Maßnahme betreten und vorübergehend benutzen.

Begründung und Baustellenabwicklung
Das Gewässer ist momentan nicht für Geräte und Fahrzeuge zugänglich. Um die Maßnahme umsetzen zu können, ist es notwendig, eine Zugänglichkeit über das Grundstück Gemarkung Würselen, Flur 26, Nr. 115 auf Höhe des Stichweges der Aachener Straße 179 zu schaffen. Dazu muss das Grundstück betreten und befahren werden. Diese Fläche wird auch als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt. Um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, muss die Verkehrsführung während der Bauzeit temporär geändert werden. In dieser Zeit wird der Verkehr über eine zusätzliche Lichtsignalanlage geregelt werden.

Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit dem angezeigten Gewässerausbau wenden Sie sich bitte an den

Wasserverband Eifel-Rur, Eisenbahnstraße 5, 52353 Düren
Tel.: 02421 494 - 3419, E-Mail: Sandra.Willems@wver.de

Düren, 10.08.2026