22. Änderung FNP im Bereich „Parkplatz Grüner Weg“
Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung der Stadt Würselen hat in seiner Sitzung am 10.02.2026 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beschließt
1. die Abwägung der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB von der Öffentlichkeit sowie den Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen,
2. den vorliegenden Entwurf zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Parkplatz Grüner Weg“ einschließlich Begründung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB für die Dauer eines Monats zu veröffentlichen.“
Der Beschluss wurde im Amtsblatt Nr. 7/2026 der Stadt Würselen vom 13.03.2026 ortsüblich bekannt gemacht.
Ziel und Zweck der Planung ist, durch die Änderung der Darstellung einer Grünfläche zur Grünfläche mit Zweckbestimmung „Ausweichstellplätze“ im Flächennutzungsplan die planungsrechtlichen Voraus-setzungen für die Herstellung eines temporären Parkplatzes zu schaffen. Dieser wird bei besonderen Sportereignissen mit einem überdurchschnittlich hohen Zuschauerbesuch in den Sport- und Kulturanlagen sowie bei (Dorf-) Festen auf dem Multifunktionsplatz in Broichweiden-Mitte genutzt. Das Vorhaben befindet sich am nördlichen Ortsrand von Broichweiden zwischen Flächen für die Landwirtschaft, Gewerbeflächen und der Wohnbebauung um die Lessingstraße, wie es im beigefügten Übersichtsplan dargestellt ist.
Die Flächennutzungsplanänderung wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan 236 aufgestellt.
Der Entwurf der 22. Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und dem Umweltbericht, den vorhandenen Gutachten sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird vom 16.03.2026 bis einschließlich 17.04.2026 hier auf der Homepage der Stadt Würselen sowie im Portal ‚Beteiligung NRW‘ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen vorgenommen. Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum
- montags bis freitags von 07:30 - 12:30 Uhr
- montags und mittwochs von 14:00 - 16:00 Uhr
- dienstags und donnerstags von 14:00 - 18:00 Uhr
im A 61 Planungsamt, Rathaus, Morlaixplatz 1, auf der 5. Ebene zwischen den Zimmern 253 und 235 einsehbar.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Ist eine mündliche Erläuterung oder Niederschrift der Stellungnahme gewünscht, ist eine terminliche Absprache unter der Telefonnummer 02405 67-6106 oder per E-Mail an stadtplanung@wuerselen.de zu treffen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Es stehen folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Verfügung:
Umweltbericht mit Informationen zu folgenden Schutzgütern:
- Tiere (Naturhaushalt, biologische Vielfalt, Lebensraum, Vorkommen von planungsrelevanten Arten)
- Pflanzen und biologische Vielfalt (Biotopstruktur, Naturhaushalt, biologische Vielfalt)
- Fläche (Inanspruchnahme, Versiegelung)
- Boden (Bodenfunktion, Altlasten, geologische Gegebenheiten)
- Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer, Abfluss von Niederschlagswasser, Starkregenereignisse)
- Luft und Klima (Luftqualität, Klimatische Verhältnisse, CO2-Speicherkapazität)
- Landschafts- und Ortsbild (Naturräumliche Einordnung, Erholungswert)
- Kultur- und sonstige Sachgüter (Bau- und Bodendenkmäler, Kulturlandschaften)
- Mensch und menschliche Gesundheit (Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Immissionen, Unfälle oder Katastrophen)
- Entsorgung (Abfälle, Abwasser)
- Klimaschutz (erneuerbare Energien)
- Landschaftsausstattung (Landschaftspläne)
- Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes
Fachgutachten mit Umweltinformationen:
- Artenschutzprüfung I + II (zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt)
Stellungnahmen zu weiteren Arten umweltbezogener Informationen:
- Bezirksregierung Arnsberg, 25.07.2025 (Bergbauliche Verhältnisse)
Gemäß § 4a (5) BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Es wird gemäß § 3 (3) BauGB darauf hingewiesen, dass bei Flächennutzungsplänen eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende Unterlagen zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes können hier eingesehen werden:
