B-Plan 240 “Gewerbegebiet Aachener Kreuz – Ost“
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität der Stadt Würselen hat in seiner Sitzung am 05.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 240 „Aachener Kreuz - Ost“ gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Weiterhin hat der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität der Stadt Würselen in seiner Sitzung am 24.06.2025 beschlossen, das frühzeitige Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 240 “Gewerbegebiet Aachener Kreuz - Ost” durchzuführen.
Beide genannten Beschlüsse wurden im Amtsblatt der Stadt Würselen Nr. 14 vom 11.07.2025 bekannt gemacht.
Ziel und Zweck der Planung ist, das Gewerbegebiet in dem räumlichen Geltungsbereich auf seine Funktion als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO als solches zu festigen und zu fördern. In dem Zusammenhang sollen die Regelungen zur Steuerung des Einzelhandels aktualisiert werden, um insbesondere die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplanes NRW zu berücksichtigen.
Weiterhin wird mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 240 das städtebauliche Ziel verfolgt, den Gewerbestandort als nachhaltiges und zukunftsfähiges Gewerbegebiet zu sichern und den Betrieben moderne gewerbliche Standards zu ermöglichen. Hierzu werden die derzeitigen Festsetzungen aus dem Bebauungsplan 143 sowie seiner Änderungen hinsichtlich der Klimaanpassung überarbeitet und konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz formuliert mit dem Ziel, die Qualität und das Erscheinungsbild dieses Gewerbestandortes weiterhin zu sichern und mittel- bis langfristig aufzuwerten.
Einsicht in die Planung
Die Planung mit Darstellung der voraussichtlichen Auswirkungen ist mit Terminvereinbarung vom 11.08.2025 bis einschließlich 12.09.2025
- montags bis freitags von 7:30 - 12:30 Uhr
- montags und mittwochs von 14:00 - 16:00 Uhr
- dienstags und donnerstags von 14:00 - 18:00 Uhr
im A 61 Planungsamt, Rathaus, Morlaixplatz 1, auf der 5. Ebene zwischen den Zimmern 253 und 235 einsehbar. Die terminliche Absprache kann unter der Telefonnummer 02405 67-6115 oder per E-Mail an stadtplanung@wuerselen.de erfolgen.
Während der o.g. Frist vom 11.08.2025 bis einschließlich 12.09.2025 können Stellungnahmen oder Anregungen zur Planung insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per Mail an stadtplanung@wuerselen.de abgegeben werden.
Zusätzlich können der städtebauliche Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 240 “Gewerbegebiet Aachener Kreuz - Ost” einschließlich Begründung auf der Homepage der Stadt Würselen unter www.wuerselen.de/bauleitplanung sowie im Portal Beteiligung NRW eingesehen werden:
https://beteiligung.nrw.de/portal/wuerselen/beteiligung/themen/1015579