Satzung über die Veränderungssperre B-Plan 234 “ Gewerbegebiet Willy-Brandt-Ring”
Gemäß § 16 (2) des Baugesetzbuchs (BauGB) wird bekannt gemacht, dass der Rat der Stadt Würselen in seiner Sitzung am 15.05.2025 die Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 234 „Gewerbegebiet Willy-Brandt-Ring“ um ein weiteres Jahr gemäß § 17 (2) BauGB beschlossen hat.
Die Satzung und ihr Geltungsbereich stehen als Download zur Verfügung.
Die Beschlussvorlage VO/22/0616-2 kann im Ratsinformationssystem der Stadt Würselen eingesehen werden.
Der Aufstellungsbeschluss ist im Amtsblatt Nr. 11 vom 13.06.2025 bekannt gemacht worden.