Unter allen Bewerber:innen wählt der Rat der Stadt Würselen die stellvertretende Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch das Amtsgericht Aachen; anschließend erfolgt die Vereidigung durch die Leitung des Amtsgerichts.
Aufgaben von Schiedspersonen: unparteiische Vermittlung
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und Meinungsverschiedenheiten sowie Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art außergerichtlich zu schlichten.
Die Schiedsperson vermittelt unparteiisch und versucht, gemeinsam mit den Beteiligten eine tragfähige Lösung zu erarbeiten und den Konflikt möglichst durch Abschluss eines protokollierten Vergleichs zu beenden. Kommt es nicht zu einer Einigung, kann in bestimmten Fällen eine Bescheinigung über den erfolglosen Schlichtungsversuch erteilt werden.
Schiedspersonen werden insbesondere in Nachbarschaftsstreitigkeiten, vermögensrechtlichen Streitigkeiten, Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre sowie in bestimmten strafrechtlichen Angelegenheiten, z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung oder Sachbeschädigung, tätig.
Persönliche Qualifikationen
Gesucht werden Personen, die über eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an der Gesprächs- und Verhandlungsführung verfügen. Für das Schiedsamt muss die Person nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten geeignet sein, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und darf nicht unter Betreuung stehen.
Die Schiedsperson soll mindestens 25 Jahre alt sein, das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk, also innerhalb der Stadt Würselen, haben.
Die Schiedspersonen werden für ihr Amt unter anderem durch das Schiedsamtsseminar und regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. ausgebildet und unterstützt.
Die stellvertretende Schiedsperson ist für das gesamte Stadtgebiet Würselen zuständig. Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Eine Vergütung wird nicht gezahlt; Schiedspersonen erhalten jedoch einen Auslagenersatz.
Weitere Informationen zum Schiedsamt können den Internetseiten der Stadt Würselen sowie des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. entnommen werden.
Für Rückfragen steht Herr Christian Sanders unter 02405 67-1600 oder per E-Mail an christian.sanders@wuerselen.de gerne zur Verfügung.
Interessierte Bewerber:innen werden gebeten, sich bis zum 18.09.2026 schriftlich oder per E-Mail an christian.sanders@wuerselen.de zu bewerben.
Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Die Bewerbung soll folgende Angaben enthalten:
- Name und Vorname
- ggf. Geburtsname
- Anschrift
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Beruf
- kurzer Lebenslauf
- Telefonnummer
- sofern vorhanden: E-Mail-Adresse
Die Bewerbung ist zu richten an:
Stadt Würselen
Stabsstelle Recht
Bewerbung stellvertretende Schiedsfrau / stellvertretender Schiedsmann
Morlaixplatz 1
52146 Würselen
