Das Flurstück ist Bestandteil der bereits mit Verfügung vom 08.01.1999 (Amtsblatt der Stadt Würselen, Nr. 1 - Jahrgang 1999) als öffentliche Straße gewidmeten Verkehrsfläche „Talblick“. Diese Widmung dient der straßenrechtlichen Gleichstellung der im Bebauungsplan Nr. 117 A – 1. Änderung als Straßenverkehrsfläche festgesetzten Flächen.
Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzungskreise sowie sonstige Besonderheiten werden nicht festgelegt. Gemäß § 3 Absatz 1 und 4 Straßen- und Wegegesetz NRW ist das zu widmende Teilstück der Straße „Talblick“ als Gemeindestraße und entsprechend ihrer Funktion als Anliegerstraße eingestuft. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Würselen.
Der Lageplan kann im A 66 Tiefbauamt, Rathaus, Zimmer 239 nach vorheriger Terminvereinbarung unter Telefon: 02405 67-6602 eingesehen werden.
