Wer in Würselen ein Bauvorhaben plant, sollte neben den Gebühren der Bauaufsichtsbehörde künftig auch mögliche Kosten für Leistungen der Brandschutzdienststelle berücksichtigen. Grund dafür ist eine neue Gebührensatzung der StädteRegion Aachen für Leistungen des Vorbeugenden Brandschutzes und der Brandschutzdienststelle. Sie gilt seit dem 1. August 2026.
Bei bestimmten Bauvorhaben wird die Brandschutzdienststelle der StädteRegion Aachen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens beteiligt. Sie prüft dabei die brandschutzrechtlichen Belange des jeweiligen Vorhabens und gibt, soweit erforderlich, eine entsprechende Stellungnahme ab.
Wichtig für Bauherrinnen und Bauherren: Die Beteiligung der Brandschutzdienststelle ist keine freiwillige Zusatzleistung, die von der Bauherrschaft gesondert beauftragt werden muss. Ob eine Beteiligung erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Bauvorhaben und den gesetzlichen Anforderungen des konkreten Verfahrens ab.
Für bestimmte Leistungen der Brandschutzdienststelle erhebt die StädteRegion Aachen seit dem 1. August 2026 Gebühren. Dazu gehören unter anderem Stellungnahmen in bauaufsichtlichen Verfahren, beispielsweise zu Bauanträgen, aber auch brandschutztechnische Beratungen und Objektbesichtigungen. Die Gebühren richten sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand und der Anzahl der eingesetzten Personen. Der aktuelle Gebührensatz beträgt 76,35 Euro je Stunde und eingesetzter Person. Zusätzlich können beispielsweise Reisekosten oder Kosten für notwendige Fremdleistungen anfallen.
Die Gebühren der Brandschutzdienststelle werden nicht von der Stadt Würselen, sondern von der StädteRegion Aachen festgesetzt und in einem gesonderten Gebührenbescheid erhoben. Sie sind von den Gebühren der Bauaufsichtsbehörde zu unterscheiden.
Mit dem Hinweis möchte die Stadt Würselen für Transparenz sorgen und Bauherrinnen und Bauherren frühzeitig darauf aufmerksam machen, dass bei einer erforderlichen Beteiligung der Brandschutzdienststelle zusätzliche Kosten entstehen können.
Weitere Informationen zu den gebührenpflichtigen Leistungen, zur Berechnung und zur Abrechnung stellt die StädteRegion Aachen auf ihrer Internetseite zur Verfügung:
Gebühren und Abrechnung im Vorbeugenden Brandschutz – StädteRegion Aachen
