Unsere heimischen Vögel und kleinen Gartenbewohner hatten den Sommer über Pause. Vom 1. März bis zum 30. September schützt das Bundesnaturschutzgesetz dichte Hecken und Gebüsche, damit der Nachwuchs in aller Ruhe aufwachsen kann. In dieser Zeit waren nur kleine Pflegeschnitte erlaubt, doch ab Oktober geht es wieder richtig los. Starkes Zurückschneiden, Verjüngen oder Auslichten von Hecken und Büschen ist nun wieder komplett gestattet.
Petra Brüll vom Baubetriebshof der Stadt Würselen betont dabei:
Bevor man die Heckenschere ansetzt, sollte man auf jeden Fall noch einmal mit offenen Augen durch den Garten gehen. Auch wenn die Schutzfrist vorbei ist, versteckt sich im dichten Laub manchmal noch ein spätes Vogelnest oder ein Igel, der sich bereits für seinen Winterschlaf gemütlich eingerichtet hat. Zudem lohnt sich der Schnitt an den Grundstücksgrenzen doppelt: Wenn Gehwege und Straßen schön frei bleiben, freuen sich auch alle Passanten über ein sicheres Vorankommen.
Den anfallenden Grünschnitt können Sie danach ganz entspannt über die Biotonne oder die zentral aufgestellten Grüncontainer entsorgen. Die genauen Termine und Standorte finden Sie bequem auf der Website der RegioEntsorgung oder im Abfallkalender. Wilde Müllkippen in der freien Natur bleiben natürlich weiterhin streng tabu.
Viel Freude bei der anstehenden Gartenarbeit und beim Fitmachen Ihres Grüns für den Winter!
