Das Würselener Rathaus vom Morlaixplatz aus fotografiert.

21. Änderung FNP im Bereich „Gewerbegebiet Willy-Brandt-Ring“

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung der Stadt Würselen hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beschließt

  1. die Durchführung des Verfahrens zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplanes 234 “Gewerbegebiet Willy-Brandt-Ring" im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB (Aufstellungsbeschluss),
  2. die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und
  3. die Durchführung der Veröffentlichung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes 234 “Gewerbegebiet Willy-Brandt-Ring.“


Die Beschlussvorlage (VO/25/0105) kann im Ratsinformationssystem der Stadt Würselen eingesehen werden. Der Beschluss zur Durchführung der Veröffentlichung wurde im Amtsblatt Nr. 8 vom 27.03.2026 bekannt gemacht (siehe „Weitere Informationen“ auf dieser Seite).

Die Stadt Würselen verfolgt mit der Änderung des Flächennutzungsplans das Ziel, die planungsrechtlichen Bedingungen im Zentrum des Gewerbegebietes Aachener Kreuz so zu modifizieren, dass eine Anpassung an die landesplanerischen Ziele zur Steuerung des Einzelhandels erfolgt. Der zentrale Bereich des Gewerbegebietes ist bereits heute deutlich als Gewerbegebiet geprägt, doch bestehen hier zwei großflächige Einzelhandelsbetriebe mit teils nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten. Im Parallelverfahren sollen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung Regelungen zur Steuerung des Einzelhandels erarbeitet werden, um insbesondere die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplanes NRW zu berücksichtigen.

Konkret ist vor dem Hintergrund der Landesentwicklungsplanung zu verhindern, dass sich neben den vorhandenen großflächigen Einzelhandelsbetrieben weiterer, insbesondere innenstadtrelevanter Einzelhandel ansiedelt. Denn dieser würde die städtischen Versorgungs-zentren und die Nahversorgung gefährden und wäre mit den Zielen der Raumordnung unvereinbar. Für den vorliegenden Änderungsbereich besteht daher ein Änderungsbedarf der Flächennutzungsplanung.

Die Flächennutzungsplanänderung wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan 234 “Gewerbegebiet Willy-Brandt-Ring“ aufgestellt.

Einsicht in die Planung

Der Entwurf des 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Würselen im Bereich „Gewerbegebiet Willy-Brandt-Ring“ mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wer-den vom 30.03.2026 bis einschließlich 04.05.2026 im Internet hier auf der Homepage der Stadt Würselen unter sowie im Portal ‚Beteiligung NRW‘ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen vorgenommen. Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum

  • montags bis freitags von 7:30 - 12:30 Uhr
  • montags und mittwochs von 14:00 - 16:00 Uhr
  • dienstags und donnerstags von 14:00 - 18:00 Uhr


im A 61 Planungsamt, Rathaus, Morlaixplatz 1, auf der 5. Ebene zwischen den Zimmern 253 und 235 einsehbar. Die terminliche Absprache kann unter der Telefonnummer 02405 67-6115 oder per E-Mail an stadtplanung@wuerselen.de erfolgen.

Während der o.g. Frist können Stellungnahmen oder Anregungen zur Planung insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per Mail an stadtplanung@wuerselen.de abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es stehen folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Verfügung:

Umweltbericht mit Informationen zu folgenden Schutzgütern:

  • Tiere (Naturhaushalt, biologische Vielfalt, Lebensraum, Vorkommen von planungsrelevanten Arten)
  • Pflanzen und biologische Vielfalt (Biotopstruktur, Naturhaushalt, biologische Vielfalt)
  • Fläche (Inanspruchnahme, Versiegelung)
  • Boden (Bodenfunktion, Altlasten, geologische Gegebenheiten)
  • Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer, Abfluss von Niederschlagswasser, Starkregenereignisse)
  • Luft und Klima (Luftqualität, Klimatische Verhältnisse, CO2-Speicherkapazität)
  • Landschafts- und Ortsbild (Naturräumliche Einordnung, Erholungswert)
  • Kultur- und sonstige Sachgüter (Bau- und Bodendenkmäler, Kulturlandschaften)
  • Mensch und menschliche Gesundheit (Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Immissionen, Unfälle oder Katastrophen)
  • Entsorgung (Abfälle, Abwasser)
  • Klimaschutz (erneuerbare Energien)
  • Landschaftsausstattung (Landschaftspläne)
  • Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes


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