Das Würselener Rathaus vom Morlaixplatz aus fotografiert.

B-Plan 216 “Am Alten Kaninsberg” - Aufhebung 

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität der Stadt Würselen hat in seiner Sitzung am 26.02.2025 die Aufhebung des Bebauungsplanes 216 im Bereich „Am Alten Kaninsberg“ gemäß § 1 (8) und § 2 (1) sowie die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 (1) und § 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Die Beschlussvorlage VO/25/0061 kann im Ratsinformationssystem der Stadt Würselen eingesehen werden. Der Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens sowie der Beschluss zur Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens wurden im Amtsblatt Nr. 5 vom 09.05.2025 bekannt gemacht.

Hintergrund der Aufhebung ist, dass das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG) am 05.12.2024 in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren den Bebauungsplan Nr. 216 “Am Alten Kaninsberg“ für unwirksam erklärt hat. Dies geht aus den beiden Urteilen des OVG Münster 7 A 794/22 und 7 A 828/22 hervor. Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 216 “Am Alten Kaninsberg” ist, wenn auch nur deklaratorisch, erforderlich und erfolgt gemäß § 1 (8) BauGB nach den gleichen Vorschriften wie die Aufstellung von Bauleitplänen. Dementsprechend ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB durchzuführen.

Einsicht in die Planung

Die Planung mit Darstellung der voraussichtlichen Auswirkungen ist mit Terminvereinbarung vom 02.03.2026 bis zum 02.04.2026

montags bis freitags von 7:30 - 12:30 Uhr
montags und mittwochs von 14:00 - 16:00 Uhr
dienstags und donnerstags von 14:00 - 18:00 Uhr

im A 61 Planungsamt, Rathaus, Morlaixplatz 1, auf der 5. Ebene zwischen den Zimmern 253 und 235 einsehbar. Die terminliche Absprache kann unter der Telefonnummer 02405 67-6104 oder per E-Mail an stadtplanung@wuerselen.de erfolgen. Zusätzlich können die Unterlagen zur Aufhebung des Bebauungsplanes 216 “Am Alten Kaninsberg“ im Portal ‚Beteiligung NRW‘ eingesehen werden.

Folgende Unterlagen des Vorentwurfs zur Aufhebung des Bebauungsplan 216 können hier eingesehen werden:

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