Das Würselener Rathaus vom Morlaixplatz aus fotografiert.

B-Plan 236 "Parkplatz Grüner Weg"

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung der Stadt Würselen hat in seiner Sitzung am 10.02.2026 folgenden Beschluss gefasst:

 „Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beschließt 
1.    die Abwägung der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB von der Öffentlichkeit sowie den Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen, 
2.    den vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan 236 „Parkplatz Grüner Weg“ einschließlich textlicher Festsetzungen und Begründung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB für die Dauer eines Monats zu veröffentlichen.“

Der Beschluss wurde im Amtsblatt Nr. 7/2026 der Stadt Würselen vom 13.03.2026 ortsüblich bekanntgemacht.
Ziel und Zweck der Planung ist, die ca. 90 erforderlichen Stellplätze bei besonderen Sportereignissen mit einem überdurchschnittlich hohen Zuschauerbesuch im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 233 A “Sport- und Kulturanlagen und Markt Broichweiden-Mitte“ in den Sport- und Kulturanlagen sowie bei (Dorf-) Festen auf dem Multifunktionsplatz in Broichweiden-Mitte planungsrechtlich zu sichern.
Zudem ist es das Ziel der StädteRegion Aachen, das Flurstück 223 langfristig als Radverkehrsachse in das Radverkehrswegenetz mit aufzunehmen. Diese Planung wird ebenfalls durch das Bauleitplanverfahren gesichert.
Der Bebauungsplan wird im Parallelverfahren zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplans 236 mit der Begründung und dem Umweltbericht, den vorhandenen Gutachten sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird vom 16.03.2026 bis einschließlich 17.04.2026 hier auf der Homepage der Stadt Würselen sowie im Portal ‚Beteiligung NRW‘ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen vorgenommen. Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum

  • montags bis freitags von 07:30 - 12:30 Uhr
  • montags und mittwochs von 14:00 - 16:00 Uhr
  • dienstags und donnerstags von 14:00 - 18:00 Uhr


im A 61 Planungsamt, Rathaus, Morlaixplatz 1, auf der 5. Ebene zwischen den Zimmern 253 und 235 einsehbar. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Verfahren zum Bebauungsplan abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Ist eine mündliche Erläuterung oder Niederschrift der Stellungnahme gewünscht, ist eine terminliche Absprache unter der Telefonnummer 02405 67-6106 oder per E-Mail an stadtplanung@wuerselen.de zu treffen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es stehen folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Verfügung:

Umweltbericht mit Informationen zu folgenden Schutzgütern:

  • Tiere (Naturhaushalt, biologische Vielfalt, Lebensraum, Vorkommen von planungsrelevanten Arten)
  • Pflanzen und biologische Vielfalt (Biotopstruktur, Naturhaushalt, biologische Vielfalt)
  • Fläche (Inanspruchnahme, Versiegelung)
  • Boden (Bodenfunktion, Altlasten, geologische Gegebenheiten)
  • Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer, Abfluss von Niederschlagswasser, Starkregenereignisse)
  • Luft und Klima (Luftqualität, Klimatische Verhältnisse, CO2-Speicherkapazität)
  • Landschafts- und Ortsbild (Naturräumliche Einordnung, Erholungswert)
  • Kultur- und sonstige Sachgüter (Bau- und Bodendenkmäler, Kulturlandschaften)
  • Mensch und menschliche Gesundheit (Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Immissionen, Unfälle oder Katastrophen)
  • Entsorgung (Abfälle, Abwasser)
  • Klimaschutz (erneuerbare Energien)
  • Landschaftsausstattung (Landschaftspläne)
  • Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes


Fachgutachten mit Umweltinformationen:

  • Schalltechnisches Fachgutachten (zu den Schutzgütern Mensch und menschliche Gesundheit)
  • Verkehrsgutachten (zu den Schutzgütern Mensch und menschliche Gesundheit)
  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (Beschreibung des ökologischen Eingriffes und des Ausgleichs)
  • Artenschutzprüfung I + II (zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt)


Stellungnahmen zu weiteren Arten umweltbezogener Informationen:

  • Bezirksregierung Arnsberg, 25.07.2025 (Bergbauliche Verhältnisse) 

Gemäß § 4a (5) BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. 

Folgende Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 236 können hier eingesehen werden:

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