B-Plan 239 „Regenrückhaltebecken Stadtgarten“
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Das vorhandene Regenüberlaufbecken im Stadtgarten ist stark sanierungsbedürftig. Zur dauerhaften Sanierung müsste hier eine aufwendige Unterfangung des Bauwerks erfolgen, was aufgrund der Örtlichkeit sehr schwierig ist. Daher soll an einer benachbarten Stelle im Stadtgarten ein neues Regenrückhaltebecken errichtet werden. Nach dem Neubau soll das alte Regenüberlaufbecken zurück gebaut werden.
Bei dem neuen unterirdischen Regenrückhaltebecken wird lediglich ein oberirdischer Wartungszugang und eine Technikzentrale (voraussichtlich ungefähr in der Größe einer Doppelgarage) für die erforderlichen Anschlüsse errichtet. Aus Sicherheitsgründen muss der Bereich zudem eingezäunt werden.
Der Bebauungsplan 239 wird gemäß § 12 BauGB in Form eines vorhabenbezogenen Planes aufgestellt. Im Bebauungsplan soll der Bereich des Regenrückhaltebeckens als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung für die Regenwasserrückhaltung und -ableitung sowie mit der Umgrenzung von Flächen für die Wasserwirtschaft festgesetzt werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 239 wird im Parallelverfahren zur 26. Flächennutzungsplanänderung aufgestellt.
Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung hat am 10.02.2026 die Aufstellung und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 2 (1) und 3 (1) BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 239 beschlossen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 239 mit der Begründung und den Textlichen Festsetzungen wird vom 16.03.2026 bis einschließlich 12.04.2026 steht zum Download zur Verfügung.
Außerdem werden die Unterlagen im Portal ‚Beteiligung NRW‘ veröffentlicht.
Zusätzlich zur frühzeitigen Unterrichtung im Internet wird als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen vorgenommen. Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum
- montags bis freitags von 07:30 - 12:30 Uhr
- montags und mittwochs von 14:00 - 16:00 Uhr
- dienstags und donnerstags von 14:00 - 18:00 Uhr
im A 61Planungsamt, Rathaus, Morlaixplatz 1, auf der 5. Ebene zwischen den Zimmern 253 und 235 einsehbar.
Während der Dauer der frühzeitigen Beteiligung können Stellungnahmen zum Verfahren zur Bebauungsplanaufstellung abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Ist eine mündliche Erläuterung oder Niederschrift der Stellungnahme gewünscht, ist eine terminliche Absprache unter der Telefonnummer 02405 67- 6101 oder per E-Mail an stadtplanung@wuerselen.de zu treffen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Folgende Unterlagen des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 239 können hier eingesehen werden:
