Das Würselener Rathaus vom Morlaixplatz aus fotografiert.

B-Plan 234 “Gewerbegebiet Willy-Brandt-Ring” 

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung der Stadt Würselen hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beschließt

  1. den Entwurf des Bebauungsplans 234 “Gewerbegebiet Willy-Brandt-Ring”,
  2. die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen für den Bebauungsplan 234 “Gewerbegebiet Willy-Brandt-Ring” und
  3. die Durchführung der Veröffentlichung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB für den Bebauungsplan 234 “Gewerbegebiet Willy-Brandt-Ring.“


Die Beschlussvorlage (VO/22/0615-2) kann im Ratsinformationssystem der Stadt Würselen eingesehen werden. Der Beschluss zur Durchführung der Veröffentlichung wurde im Amtsblatt Nr. 8 vom 27.03.2026 bekannt gemacht (siehe „Weitere Informationen“ auf dieser Seite).

Der zurzeit rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 143 »Gewerbegebiet Aachener Kreuz« und dessen Änderungen entsprechen heute nicht mehr den Zielen der Landesentwicklungsplanung (LEP NRW). Insbesondere in Bezug auf das landesplanerische Ziel 6.5.2 »Standorte des großflächigen Einzelhandels mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur in zentralen Versorgungsbereichen« besteht eine Anpassungspflicht und somit ein Planungserfordernis. Auf die Abweichung zwischen Landesentwicklungsplanung und Bauleitplanung hatte die Bezirksregierung Köln hingewiesen. Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gewerbegebietes und Schutz der bestehenden Versorgungszentren von Würselen ist insbesondere der Einzelhandel stärker zu steuern als bisher.

Grundsätzlich wird mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 234 das Ziel verfolgt, den Gewerbestandort als nachhaltiges und zukunftsfähiges Gewerbegebiet zu sichern und den Betrieben moderne gewerbliche Standards zu ermöglichen, ohne dabei den städtebaulich vertretbaren Rahmen zu übertreten. Hierzu werden die derzeitigen Festsetzungen aus dem Ursprungs-Bebauungsplan 143 sowie seiner Änderungen hinsichtlich der Klimaanpassung überarbeitet und konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz formuliert mit dem Ziel, die Qualität und das Erscheinungsbild dieses Gewerbestandortes weiterhin zu sichern sowie mittel- und langfristig aufzuwerten.   

Einsicht in die Planung

Der Entwurf des Bebauungsplans 234 “Gewerbegebiet Willy-Brandt-Ring” mit der Begründung und dem Umweltbericht, den vorhandenen Gutachten sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird vom 30.03.2026 bis einschließlich 04.05.2026 im Internet hier auf der Homepage der Stadt Würselen unter sowie im Portal ‚Beteiligung NRW‘ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen vorgenommen. Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum

  • montags bis freitags von 7:30 - 12:30 Uhr
  • montags und mittwochs von 14:00 - 16:00 Uhr
  • dienstags und donnerstags von 14:00 - 18:00 Uhr


im A 61 Planungsamt, Rathaus, Morlaixplatz 1, auf der 5. Ebene zwischen den Zimmern 253 und 235 einsehbar. Die terminliche Absprache kann unter der Telefonnummer 02405 67-6115 oder per E-Mail an stadtplanung@wuerselen.de erfolgen.

Während der o.g. Frist können Stellungnahmen oder Anregungen zur Planung insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per Mail an stadtplanung@wuerselen.de abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es stehen folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Verfügung: 

Umweltbericht mit Informationen zu folgenden Schutzgütern:

  • Tiere (Naturhaushalt, biologische Vielfalt, Lebensraum, Vorkommen von planungsrelevanten Arten)
  • Pflanzen und biologische Vielfalt (Biotopstruktur, Naturhaushalt, biologische Vielfalt)
  • Fläche (Inanspruchnahme, Versiegelung)
  • Boden (Bodenfunktion, Altlasten, geologische Gegebenheiten)
  • Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer, Abfluss von Niederschlagswasser, Starkregenereignisse)
  • Luft und Klima (Luftqualität, Klimatische Verhältnisse, CO2-Speicherkapazität)
  • Landschafts- und Ortsbild (Naturräumliche Einordnung, Erholungswert)
  • Kultur- und sonstige Sachgüter (Bau- und Bodendenkmäler, Kulturlandschaften)
  • Mensch und menschliche Gesundheit (Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Immissionen, Unfälle oder Katastrophen)
  • Entsorgung (Abfälle, Abwasser)
  • Klimaschutz (erneuerbare Energien)
  • Landschaftsausstattung (Landschaftspläne)
  • Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes


Fachgutachten mit Umweltinformationen:

  • Schalltechnisches Fachgutachten (zu den Schutzgütern Mensch und menschliche Gesundheit)
  • Verkehrsgutachten (zu den Schutzgütern Mensch und menschliche Gesundheit)


Stellungnahmen zu weiteren Arten umweltbezogener Informationen:

  • Städteregion Aachen - Umweltamt (05.03.2025) zu Bodenschutz und Altlasten
  • Bezirksregierung Arnsberg (24.02.2025) zu bergbaulichen Verhältnissen und Bergschadensgefährdung
  • Landesbetrieb Wald und Holz (24.02.2025) zu Festsetzung einer Fläche als Waldfläche


Downloads