Aufhebung des B-Plans 216 "Am alten Kaninsberg"
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität der Stadt Würselen hat in seiner Sitzung am 26.02.2025 die Aufhebung des Bebauungsplanes 216 im Bereich „Am Alten Kaninsberg“ gemäß § 1 (8) und § 2 (1) sowie die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 (1) und § 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die Beschlussvorlage VO/25/0061 kann im Ratsinformationssystem der Stadt Würselen eingesehen werden. Der Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens sowie der Beschluss zur Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens wurden im Amtsblatt Nr. 5 vom 09.05.2025 bekannt gemacht.
Hintergrund der Aufhebung ist, dass das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG) am 05.12.2024 in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren den Bebauungsplan Nr. 216 “Am Alten Kaninsberg“ für unwirksam erklärt hat. Dies geht aus den beiden Urteilen des OVG Münster 7 A 794/22 und 7 A 828/22 hervor. Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 216 “Am Alten Kaninsberg” ist, wenn auch nur deklaratorisch, erforderlich und erfolgt gemäß § 1 (8) BauGB nach den gleichen Vorschriften wie die Aufstellung von Bauleitplänen.
Dem Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität vom 26.02.2025 (VO/25/0061) entsprechend wurde vom 02.03.2026 bis zum 02.04.2026 die frühzeitige Beteiligung durchgeführt.
Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Seitens der Behörden und der Träger öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen abgegeben. Eine Stellungnahme betraf eine redaktionelle Klarstellung in der Begründung, welche keine wesentlichen Auswirkungen auf die Planung hat.
Gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) hat schließlich der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung der Stadt Würselen am 30.06.2026 den Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplan 216 "Am alten Kaninsberg", die Abwägung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie die Veröffentlichung des Entwurfs gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs.2 BauGB beschlossen (VO/25/0061-1).
Einsicht in die Planung
Der Entwurf des Bebauungsplans 216 mit der Begründung und dem Umweltbericht, den vorhandenen Gutachten, den ursprünglichen Planunterlagen sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird vom 29.07.2026 bis einschließlich 04.09.2026 im Internet im Portal ‚Beteiligung NRW‘ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen vorgenommen. Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum
- montags bis freitags von 07:30 bis 12:30 Uhr
- montags und mittwochs von 14:00 bis 16:00 Uhr
- dienstags und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr
im A 61 Planungsamt, Rathaus, Morlaixplatz 1, auf der 5. Ebene zwischen den Zimmern 253 und 235 einsehbar.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Verfahren zum Bebauungsplan abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Ist eine mündliche Erläuterung oder Niederschrift der Stellungnahme gewünscht, ist eine terminliche Absprache unter der Telefonnummer 02405 67-6115 oder per E-Mail an stadtplanung@wuerselen.de zu treffen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es stehen folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Verfügung:
- Umweltbericht mit Informationen zu folgenden Schutzgütern:
- Tiere (Naturhaushalt, biologische Vielfalt, Lebensraum, Vorkommen von planungsre-levanten Arten)
- Pflanzen und biologische Vielfalt (Biotopstruktur, Naturhaushalt, biologische Vielfalt)
- Fläche (Inanspruchnahme, Versiegelung)
- Boden (Bodenfunktion, Altlasten, geologische Gegebenheiten)
- Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer, Abfluss von Niederschlagswasser, Starkregenereignisse)
- Luft und Klima (Luftqualität, Klimatische Verhältnisse, CO2-Speicherkapazität)
- Landschafts- und Ortsbild (Naturräumliche Einordnung, Erholungswert)
- Kultur- und sonstige Sachgüter (Bau- und Bodendenkmäler, Kulturlandschaften)
- Mensch und menschliche Gesundheit (Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Immissionen, Unfälle oder Katastrophen)
- Entsorgung (Abfälle, Abwasser)
- Klimaschutz (erneuerbare Energien)
- Landschaftsausstattung (Landschaftspläne)
- Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes
- Stellungnahmen zu weiteren Arten umweltbezogener Informationen liegen nicht vor.
Gemäß § 4a (5) BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
