23. Änderung FNP im Bereich „Bahnhofstraße – Alter Bahnhof“
Gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) wird folgender Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung der Stadt Würselen vom 30.06.2026 ortsüblich bekanntgemacht:
„Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beschließt
- 1. die Abwägung der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB von der Öffentlichkeit sowie den Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen,
- 2. den vorliegenden Entwurf zur 23. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Bahnhofstraße – Alter Bahnhof“ einschließlich Begründung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zu veröffentlichen.“
Der Beschluss wurde im Amtsblatt Nr. 16/2026 der Stadt Würselen vom 14.07.2026 ortsüblich bekanntgemacht.
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Sanierung und Erweiterung des Alten Bahnhofs zu einer multifunktionalen, kulturellen und sozialen Einrichtung. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Alten Bahnhofs in Würselen, westlich durch die Straßen Am Alten Bahnhof und die Bahnhof- bzw. Friedrichstraße, östlich durch den Willy-Brandt-Ring begrenzt. Im Norden und im Süden bilden Grünflächen und Gehölzstrukturen die Abgrenzung. Die Lage des Vorhabens ist auch im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Die Flächennutzungsplanänderung wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan 238 aufgestellt.
Einsicht
Der Entwurf der 23. Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie den vorhandenen Gutachten wird vom 15.07.2026 bis einschließlich 21.08.2026 hier auf dieser Seite zum Download zur Verfügung gestellt. Außerdem werden die Unterlagen im Portal ‚Beteiligung NRW‘ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen vorgenommen. Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum
- montags bis freitags von 07:30 bis 12:30 Uhr
- montags und mittwochs von 14:00 bis 16:00 Uhr
- dienstags und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr
im A 61 Planungsamt, Rathaus, Morlaixplatz 1, auf der 5. Ebene zwischen den Zimmern 253 und 235 einsehbar.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Ist eine mündliche Erläuterung oder Niederschrift der Stellungnahme gewünscht, ist eine terminliche Absprache unter der Telefonnummer 02405 67-6106 oder per E-Mail an stadtplanung@wuerselen.de zu treffen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Es stehen folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Verfügung:
- Umweltbericht mit Informationen zu
- folgenden Schutzgütern:
- Landschafts- / Ortsbild (Naturräumliche Einordnung, städtebauliches Umfeld)
- Tiere (Vorkommen von planungsrelevanten Arten, Quartiere, Lebensraumausstattung, artenschutzrechtliche Konflikte)
- Pflanzen (Standorttypische Vegetation, Biotoptypen, Ausgleich)
- Biologische Vielfalt
- Fläche (Inanspruchnahme, Versiegelung)
- Boden (Bodenfunktion, Topographie, Bergbau, Altlasten, geologische Gegebenheiten)
- Wasser (Oberflächengewässer, Abfluss von Niederschlagswasser, Starkregenereignisse, Grundwasser)
- Luft und Klima (Klimazone, Klimatische Verhältnisse, Kaltluftleitbahnen)
- Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung (Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Erholungsfunktion, Immissionen, Unfälle und Katastrophen)
- Kultur- und sonstige Sachgüter (Bau- und Bodendenkmäler, Kulturlandschaften)
- Erneuerbare Energien
- Wechselwirkungen zwischen den dargestellten Umweltbelangen
- folgenden Schutzgütern:
- Fachgutachten mit Umweltinformationen:
- Artenschutzprüfung I + II (zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt)
Stellungnahmen zu weiteren Arten umweltbezogener Informationen liegen nicht vor.
Gemäß § 4a (5) BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Es wird gemäß § 3 (3) BauGB darauf hingewiesen, dass bei Flächennutzungsplänen eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende Unterlagen zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes können hier eingesehen werden:
