B-Plan 240 “Gewerbegebiet Aachener Kreuz - Ost”
Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung der Stadt Würselen hat in seiner Sitzung am 05.05.2026 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beschließt
- den Entwurf des Bebauungsplans 240 “Gewerbegebiet Aachener Kreuz - Ost”,
- die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen für den Bebauungsplan 240 “Gewerbegebiet Aachener Kreuz - Ost“ und
- die Durchführung der Veröffentlichung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB für den Bebauungsplan 240 “Gewerbegebiet Aachener Kreuz - Ost.“
Die Beschlussvorlage (VO/24/0365-2) kann im Ratsinformationssystem der Stadt Würselen eingesehen werden. Der Beschluss zur Durchführung der Veröffentlichung wurde im Amtsblatt Nr. 11 vom 12.05.2026 bekannt gemacht (siehe „weitere Informationen“ auf dieser Seite).
Der Bebauungsplan 240 “Gewerbegebiet Aachener Kreuz - Ost” grenzt westlich unmittelbar an den Bebauungsplan 234 "Gewerbegebiet Willy-Brandt-Ring". Beide Bebauungspläne zusammen überlagern den östlichen Bereich des Ursprungs-Bebauungsplanes 143 “Gewerbegebiet Aachener Kreuz” mit seinen zahlreichen Änderungen und sorgen dafür, dass eine Übersichtlichkeit der Bebauungspläne in diesem Bereich wiederhergestellt und somit die planungsrechtliche Handhabung deutlich erleichtert wird.
Grundsätzlich wird mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 240 das Ziel verfolgt, den Gewerbestandort als nachhaltiges und zukunftsfähiges Gewerbegebiet zu sichern und den Betrieben moderne gewerbliche Standards zu ermöglichen, ohne dabei den städtebaulich vertretbaren Rahmen zu übertreten. Hierzu werden die derzeitigen Festsetzungen aus dem Ursprungs-Bebauungsplan 143 sowie seiner Änderungen hinsichtlich der Klimaanpassung überarbeitet und konkrete Maßnahmen zum Klima-schutz formuliert mit dem Ziel, die Qualität und das Erscheinungsbild dieses Gewerbestandortes weiterhin zu sichern sowie mittel- und langfristig aufzuwerten.
Einsicht in die Planung
Der Entwurf des Bebauungsplans 240 “Gewerbegebiet Aachener Kreuz - Ost” mit der Begründung und dem Umweltbericht, den vorhandenen Gutachten sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird vom 13.05.2026 bis einschließlich 15.06.2026 im Internet hier auf der Homepage der Stadt Würselen unter sowie im Portal ‚Beteiligung NRW‘ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen vorgenommen. Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum
- montags bis freitags von 7:30 - 12:30 Uhr
- montags und mittwochs von 14:00 - 16:00 Uhr
- dienstags und donnerstags von 14:00 - 18:00 Uhr
im A 61 Planungsamt, Rathaus, Morlaixplatz 1, auf der 5. Ebene zwischen den Zimmern 253 und 235 einsehbar. Die terminliche Absprache kann unter der Telefonnummer 02405 67-6115 oder per E-Mail an stadtplanung@wuerselen.de erfolgen.
Während der o.g. Frist können Stellungnahmen oder Anregungen zur Planung insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per Mail an stadtplanung@wuerselen.de abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es stehen folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Verfügung:
Umweltbericht mit Informationen zu folgenden Schutzgütern:
- Tiere (Naturhaushalt, biologische Vielfalt, Lebensraum, Vorkommen von planungsrelevanten Arten)
- Pflanzen und biologische Vielfalt (Biotopstruktur, Naturhaushalt, biologische Vielfalt)
- Fläche (Inanspruchnahme, Versiegelung)
- Boden (Bodenfunktion, Altlasten, geologische Gegebenheiten)
- Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer, Abfluss von Niederschlagswasser, Starkregenereignisse)
- Luft und Klima (Luftqualität, Klimatische Verhältnisse, CO2-Speicherkapazität)
- Landschafts- und Ortsbild (Naturräumliche Einordnung, Erholungswert)
- Kultur- und sonstige Sachgüter (Bau- und Bodendenkmäler, Kulturlandschaften)
- Mensch und menschliche Gesundheit (Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Immissionen, Unfälle oder Katastrophen)
- Entsorgung (Abfälle, Abwasser)
- Klimaschutz (erneuerbare Energien)
- Landschaftsausstattung (Landschaftspläne)
- Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes
Fachgutachten mit Umweltinformationen:
- Schalltechnisches Fachgutachten (zu den Schutzgütern Mensch und menschliche Gesundheit)
- Verkehrsgutachten (zu den Schutzgütern Mensch und menschliche Gesundheit)
Stellungnahmen zu weiteren Arten umweltbezogener Informationen:
- Städteregion Aachen – Raum, Mobilität, Klima (17.09.2025) zu Farbgebung von Materialien für versiegelte Flächen bzw. Fassaden und Dachflächen
- Bezirksregierung Arnsberg (29.08.2025) zu bergbaulichen Verhältnissen und Bergschadensgefährdung
- Bezirksregierung Köln - Immissionsschutz (01.09.2025) zu Auswirkungen von Hochspannungsfreileitungen
- Bezirksregierung Köln - Wasserbehörde (05.09.2025) zu Wasserschutzgebieten und Grundwasserneubildung
- LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland (31.10.2025) zu Bodendenkmälern
