Das Würselener Rathaus vom Morlaixplatz aus fotografiert.
© Ronny Kreu

B-Plan 243 „Gewerbegebiet Merzbrück – AeroPark 1“

B-Plan 243 „Gewerbegebiet Merzbrück – AeroPark 1“

Der Rat der Stadt Würselen hat am 14. Oktober 2025 die Aufstellung gemäß § 2 BauGB und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB für den Bebauungsplan 243 “Gewerbegebiet Merzbrück AeroPark 1“ beschlossen.

Die Beschlussvorlage (VO/25/0284) kann im Ratsinformationssystem der Stadt Würselen eingesehen werden. Der Beschluss zur Aufstellung wurde im Amtsblatt Nr. 24 vom 22. Oktober 2025 bekannt gemacht. Der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung wurde im Amtsblatt Nr. 21 vom 29. September 2026 bekannt gemacht (siehe „Weitere Informationen“ auf dieser Seite).

Ziel und Zweck der Planung ist die Entwicklung eines nachhaltigen und attraktiven Gewerbegebiets. Dieses Ziel wird mit Hilfe neuer Festsetzungen zu Gebäudemindesthöhen, der Lage der Stellplätze in einem zentralen Mobility Hub, der Realisierung eines weiteren Verkehrsanschlusses, einer optimierten Dachentwässerung und einem qualitativen Fuß- und Radweg im Gebiet umgesetzt. Zudem entsteht ein neu gestalteter Quartierseingang im nördlichen Teil des Geltungsbereichs. 

Einsicht in die Planung

Der Geltungsbereich, das Rahmenplan-Entwicklungskonzept für den Bebauungsplan, sowie die Begründung zum Vorentwurf werden vom 29. September bis einschließlich 27. Oktober hier auf dieser Seite zum Download zur Verfügung gestellt. 

Außerdem werden die Unterlagen im Portal Beteiligung NRW veröffentlicht.

Zusätzlich zur frühzeitigen Unterrichtung im Internet wird als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen vorgenommen. Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum

  • montags bis freitags 07:30 - 12:30 Uhr
  • montags und mittwochs 14:00 - 16:00 Uhr
  • dienstags und donnerstags 14:00 - 18:00 Uhr


im A 61 Planungsamt, Rathaus, Morlaixplatz 1, auf der 5. Ebene zwischen den Zimmern 253 und 235 einsehbar. 

Die terminliche Absprache kann unter der Telefonnummer 02405 67-6104 oder per E-Mail an stadtpla-nung@wuerselen.de erfolgen.

Während der o.g. Frist können Stellungnahmen oder Anregungen zur Planung insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per Mail an stadtplanung@wuerselen.de abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können beim Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.